Mitglieder des Landtags sind keine Angestellten des Staates und bekommen kein Gehalt, sie üben ein Mandat aus und erhalten dafür eine Entschädigung, Sachleistungen und Kostenerstattungen. Hier die wichtigsten Zahlen:
Entschädigungen: Als steuerpflichtiges Einkommen erhält ein Abgeordneter eine Entschädigung in Höhe von 7060 Euro. Sie wird zwölfmal im Jahr bezahlt. Als Präsidentin des Landtags erhält Barbara Stamm das Zweifache, ihre Stellvertreter das Eineinhalbfache. Die Höhe der Entschädigung wird jährlich in einem automatisierten Verfahren der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst.
Kostenpauschale: Zusätzlich zur Entschädigung steht den Abgeordneten eine monatliche Kostenpauschale in Höhe von 3214 Euro zu. Diese Pauschale ist zweckgebunden für allgemeine Unkosten, insbesondere die Betreuung des Stimmkreises, Bürokosten, Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen, die sich aus der Abgeordnetentätigkeit ergeben. Dazu gehören auch Mehraufwendungen für Übernachtung und Verpflegung am Sitz des Landtags sowie mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten. Die Pauschale ist steuerfrei, bewirkt aber, dass die Abgeordneten gegenüber dem Finanzamt keine Kosten geltend machen können.
Sachleistungen: In jeder Wahlperiode können Abgeordnete auf Antrag bis zu 12 500 Euro für Kommunikationseinrichtungen erhalten, müssen diese Kosten aber nachweisen und 15 Prozent Eigenbeitrag leisten. Außerdem können sie die Infrastruktur im Landtag nutzen und sie haben freie Fahrt im öffentlichen Nahverkehr in München und im Netz der Bundesbahn innerhalb Bayerns.
Erstattung für Mitarbeiter: Für wissenschaftliche Mitarbeiter und Bürokräfte können Abgeordnete gegen Nachweis bis zu 7524 Euro pro Monat erstattet bekommen.
Aufwandsentschädigungen: Zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigungen gibt es für die Präsidentin (1079 Euro), ihre Stellvertreter (541 Euro), Ausschussvorsitzende (510 Euro) und deren Stellvertreter (383 Euro).