Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Landkreis Pfaffenhofen: Ehemaliger Landrat erneut wegen Untreue vor Gericht

Landkreis Pfaffenhofen

Ehemaliger Landrat erneut wegen Untreue vor Gericht

    • |
    Der Prozess gegen den ehemaligen Landrat Schäch wird wieder aufgerollt.
    Der Prozess gegen den ehemaligen Landrat Schäch wird wieder aufgerollt. Foto: Daniel Reinhardt (dpa)

    Der Fall hat den politischen Landkreis Pfaffenhofen schwer erschüttert. Am Ende wurde Landrat Josef Schäch aus dem Amt gejagt. Weil ihn das Landgericht München II verurteilt hatte. Aber viel später watschte das Bundesverfassungsgericht die Münchener Richter ab.

    Rückblende: Bei der Landratswahl im Jahr 2008 stieß Josef Schäch als Kandidat der Freien Wähler in der Stichwahl Amtsinhaber Rudolf Engelhard von der CSU aus dem Sattel. Das war eine kleine Sensation, obwohl der Geschäftsmann und damalige Bürgermeister von Wolnzach schon viele Jahre im Kreistag saß und dort hohes Ansehen genoss.

    Aber Schäch hatte kaum den Chefsessel im Landratsamt in Pfaffenhofen/Ilm eingenommen, da klopften im Wolnzacher Rathaus der Kommunale Prüfungsverband und kurz darauf die Landesanwaltschaft an. Die Staatsanwaltschaft klagte Schäch später an, weil er Kassenkredite überzogen hatte, ohne die förmliche Zustimmung des Gemeinderats eingeholt zu haben.

    Bundesverfassungsgericht pfeift Richter zurück

    Das Geld wurde für dringende Projekte gebraucht. Das Landgericht München II errechnete einen fiktiven Zinsschaden für die Kommune in Höhe von 180.000 Euro, sprach Schäch schuldig und verhängte zwei Jahre auf Bewährung. Schäch wurde daraufhin endgültig aus dem Amt entfernt. 2011 erfolgt dann die Neuwahl des Landrats. Der CSU-Mann Martin Wolf siegte. Aber erst in der Stichwahl – gegen den Bewerber aus dem Schäch-Lager.

    Als der Bundesgerichtshof seinen Revisionsantrag verwarf, schob der heute 67-jährige Schäch eine Popularklage nach. Das Bundesverfassungsgericht pfiff dann im vergangenen Dezember die Münchener Richter zurück: Ein Strafgericht könne nicht eigenhändig einen fiktiven Schaden ermitteln und das Ergebnis seiner Rechenspiele als Basis für eine Verurteilung heranziehen.

    Also wird ab heute noch mal verhandelt. Den Vorsitz führt übrigens derselbe Richter wie damals. Der Jurist hat die Kammer gewechselt. Die Anwälte von Schäch wollten ihn eigentlich wegen Befangenheit ablehnen, doch das ist nicht möglich, sagt das Gesetz.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden