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Landkreis Landsberg: Sozialpädagoge missbraucht Kinder

Landkreis Landsberg

Sozialpädagoge missbraucht Kinder

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    Zwei Jahre und sechs Monate muss ein 49-jähriger Sozialpädagoge aus einer Gemeinde im Landkreis Landsberg hinter Schloss und Riegel: Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen und sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen. Darüber hinaus musste sich der verheiratete Mann vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Daum wegen des Besitzes von pornographischen Aufnahmen verantworten.

    Ursprünglich wurde von 17 Missbrauchsfällen ausgegangen. Im Lauf der Ermittlungen konnten jedoch acht Fälle gestrichen werden, da sie rechtlich dem Tatbestand einer strafbaren Handlung nicht standhielten. Während der Beweisaufnahme im Amtsgericht Landsberg zeigte sich der Angeklagte reumütig: "Es tut mir leid", sagte er mit ein paar Tränen in den Augen und leiser Stimme. Die ihm zur Last gelegten Taten räumte der 49-Jährige ein. Allerdings mit der Einschränkung, dass Art und Details der Vorwürfe zum Teil nicht stimmen würden.

    Opfer des sexuellen Missbrauchs war, noch im Kindesalter, vor allem der nun 21-jährige Stiefsohn des Sozialpädagogen. Er trat in der Verhandlung als Nebenkläger auf. Wie bekannt wurde, leidet er heute noch stark an den Folgewirkungen des Missbrauchs, der mehrmals bei gemeinsamen Saunagängen oder danach verübt wurde. An der Stieftochter, mittlerweile 19, hat sich der hochgewachsene Mann vor einigen Jahren ebenfalls "vergriffen". Schließlich ging es noch um den Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen.

    Der Sozialpädagoge arbeitet in sozialen Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen helfen sollen, die große Probleme haben. Zum Beispiel mit Drogen. Derzeit ist der 49-Jährige noch in leitender Funktion tätig. "Das ist schon eine sehr emotionale Geschichte", stellte Clemens Louis, Verteidiger des Angeklagten, fest. Aber auch er ließ keinen Zweifel daran, dass das Geständnis das Unrecht nicht wieder gutmache. Wenn es nach Louis gegangen wäre, hätte das Strafmaß allenfalls zwei Jahre Haft mit Bewährung und mehrere finanzielle Auflagen ausgemacht.

    Ganz anders bewertete der Vertreter der Anklage, Staatsanwalt Lars Baumann, den sexuellen Missbrauch in neun Fällen: "Die ihm Anvertrauten haben Hilfe von ihm erwartet, aber nicht bekommen, sondern Leid erfahren." Der Anwalt plädierte für eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren.

    Dr. Wolfgang Daum und die zwei ehrenamtlichen Schöffenrichter machten sich die Entscheidung nicht leicht: Denn erst nach fast einer Stunde nichtöffentlicher Beratung stand das Urteil fest: Demnach gibt es keine Bewährung für den Angeklagten, sondern eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten, gegen die Berufung eingelegt werden kann.

    Dr. Daum sagte in der Urteilsbegründung, dass die Taten vielleicht am untersten Level des sexuellen Missbrauchs angesiedelt werden könnten, "aber die Folgen sind schlimm". Zur Haftstrafe kommt für den Sozialpädagogen ein "Schmerzensgeld" von 7000 Euro für den Stiefsohn hinzu.

    Erwirkt wurde diese Regelung durch eine sogenannte Adhäsionsklage von Rechtsanwalt Joachim Feller, der als Vertreter des Nebenklägers auftrat - und durch das Einverständnis des Verteidigers. So war es möglich, dass der Betrag gleich in einem Aufwasch mit dem Urteil abgehakt werden konnte. Ansonsten wäre ein eigenes Verfahren nach Zivilrecht fällig geworden. Von

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