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Landkreis Augsburg: Was darf ein Landrat zusätzlich verdienen?

Landkreis Augsburg

Was darf ein Landrat zusätzlich verdienen?

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    Martin Sailer: unter anderem Verwaltungsratschef der Kreissparkasse und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Klinikums.
    Martin Sailer: unter anderem Verwaltungsratschef der Kreissparkasse und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender des Klinikums. Foto: Landratsamt Augsburg

    Wie viel darf ein Landrat in Bayern zusätzlich verdienen? Die Frage ist nicht neu und hat jetzt wieder an Brisanz gewonnen. Der aktuelle Fall: Im Landkreis Augsburg befreite der Kreistag Landrat Martin Sailer (CSU) mit großer Mehrheit über Parteigrenzen hinweg von der sogenannten Ablieferungspflicht. Diese schränkt die Zuverdienstmöglichkeiten für kommunale Wahlbeamte ein.

    Landrat Martin Sailer muss Mehreinnahmen nicht abgeben

    In konkreten Zahlen heißt dies: Neben seinem Grundgehalt in Höhe von 8960 Euro (Besoldungsgruppe B 7) und einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 1165 Euro darf Sailer durch seine Nebentätigkeiten im Jahr 25 000 Euro verdienen. Die Höhe der Summe hängt unter anderem davon ab, welche führenden Positionen der Landrat in Unternehmen des Kreises bekleidet. Ist er, wie Sailer, Verwaltungsratsvorsitzender einer Sparkasse, beträgt der gesetzliche Höchstsatz eben jene 25 000 Euro.

    Nun ist Sailer aber auch Aufsichtsratschef des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV) und der Wohnungsbaugesellschaft für den Landkreis

    Der Landrat ärgert sich über die Kritik

    Dass die seit Jahren gängige Praxis in Augsburg-Land nun plötzlich auf Unverständnis stößt und Sailer unversehens im Kreuzfeuer der Kritik steht, empört den 44-Jährigen. „Ich komme meinen zusätzlichen Aufgaben zu 100 Prozent nach und investiere viel Zeit dafür“, sagte Sailer gegenüber unserer Zeitung. Vor allem die schwierigen Verhandlungen im Augsburger Klinikum auf dem Weg zur Universitätsklinik erfordere einen großen Aufwand. „Wir stehen in allen Bereichen finanziell gut da und haben Millionenbeträge für den Kreis eingespart“, so der Landrat. Die jetzige öffentliche Kritik ärgere ihn deshalb maßlos. „Es geht mir nicht darum, Geld abzusahnen. Ich bin kein Raffzahn, so wie ich nun dargestellt werde.“ Außerdem habe er kraft Amtes auch in vielen anderen Gremien Aufgaben, „für die ich keinen Cent bekomme“. Dass er im gleichen Atemzug mit dem ehemaligen Miesbacher Landrat Jakob Kreidl, der mit einer von seiner Kreissparkasse gesponserten Geburtstagsfeier und luxuriösen Extratouren für landesweite Schlagzeilen sorgte und ins Visier der Justiz geriet, genannt wird, grenze an eine Unverschämtheit.

    Das Landratsamt Augsburg verteidigte gestern auch die Tatsache, dass der Beschluss des Kreistages hinter verschlossenen Türen gefasst worden war. „Personalangelegenheiten sind in nichtöffentlichen Sitzungen zu behandeln“, heißt es aus der Behörde. SPD-Fraktionschef Harald Güller betonte, von Sailer seien alle Zahlen offengelegt worden. Deshalb gebe es auch nichts zu beanstanden. Gleichwohl sagte Güller, dass über die Bezahlung der Sparkassen an Vorstände und Aufsichtsgremien nachgedacht werden müsse. „Die Beträge sind viel zu hoch.“ Der bayerische Landkreistag hatte den 71 Landräten zu Beginn der Wahlperiode empfohlen, keine Befreiung von der Ablieferungspflicht zu beantragen. Der Höchstsatz von 25 000 Euro werde jedoch unterschiedlich wahrgenommen. „Manche Landkreischefs halten sich strikt daran, andere geben die Hälfte ihrer über der Grenze liegenden Einkünfte ab – und andere eben gar nichts“, teilte der Verband mit. „Das hängt von der jeweiligen Tradition und Situation ab.“

    Augsburgs Oberbürgermeister muss Mehreinnahmen abgeben

    Der Donau-Rieser Landrat Stefan Rößle (CSU) listete im Frühjahr auf, wie viel er für seine elf Nebentätigkeiten bekommt. Für ihn gilt die 25 000-Euro-Grenze. Was darüber liegt, muss er an den Landkreis abführen. Auch Klaus Metzger (CSU), neu gewählter Landrat in Aichach-Friedberg, will zum Jahresende Auskunft über seine zusätzlichen Einnahmen geben. Für Metzger liegt die Zuverdienst-Grenze bei 8335 Euro, da er nicht Verwaltungsratsvorsitzender einer Sparkasse ist.

    Augsburgs Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) kann dagegen die gesetzliche Höchstgrenze von 25 000 Euro in Anspruch nehmen. Gribl wird nach der Besoldungsgruppe B 9 bezahlt und erhält ein monatliches Gehalt von 9989 Euro. Hinzu kommt eine Aufwandsentschädigung von rund 1000 Euro. Wie verlautete, muss Gribl zusätzliche Einkünfte aus Nebentätigkeiten, die über 25 000 Euro hinausgehen, an die Stadt abführen.

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