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Landespolitik: Entlastung für Grundeigentümer

Landespolitik

Entlastung für Grundeigentümer

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    Die Freien Wähler wollen Grundstückseigentümer von einer finanziellen Beteiligung an kommunalen Straßensanierungen befreien. „Die Bürger werden seit Jahren abgezockt“, schimpfte deren Chef Hubert Aiwanger gestern im Landtag: „Das System ist ungerecht und verursacht den Kommunen erheblichen Verwaltungsaufwand.“ Falls sich im Landtag keine Mehrheit finde, „werden wir es über ein Volksbegehren abschaffen“.

    Bislang können Anlieger bei Ausbau oder Sanierung von Gemeindestraßen an den Baukosten beteiligt werden – was zu Kosten bis in den mittleren fünfstelligen Euro-Bereich führen kann. Eine 2016 beschlossene Neuregelung führte unter anderem die Möglichkeit ein, über wiederkehrende Beiträge für alle Grundstückseigentümer die einmalige Belastung für einzelne Betroffene zu senken. Außerdem darf der Sanierungsbeitrag seitdem nicht mehr als vierzig Prozent des Grundstückwertes betragen.

    Die erhoffte Entlastungswirkung sei aber nicht eingetreten, argumentiert Aiwanger, dessen Partei vor zwei Jahren die Neuregelung mitgetragen hatte. Konkret wollen die Freien Wähler die Sanierungsbeiträge durch die Abgaben der Autofahrer oder aller Steuerzahler stemmen: Vorstellbar sei etwa, die Einnahmen der Kommunen an der Kfz-Steuer von derzeit gut 50 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen, ohne dass allerdings die Steuer für den einzelnen Autofahrer steigen soll. Denkbar sei auch, die Straßensanierungen aus dem allgemeinen Steuertopf des Freistaats zu bezahlen, sagte der Freie-Wähler-Finanzexperte Bernhard Pohl. Die Umlage auf alle Bürger sei durch die freie Nutzung kommunaler Straßen gerechtfertigt, glaubt Aiwanger: „Auch eine Anliegerstraße ist nicht nur eine Straße für Anlieger – sonst könnte man dort ja eine Maut verlangen.“ Die Landtags-CSU nennt den Vorschlag „populistisch“. Es sei ohnehin geplant, die Neuregelung bis April 2018 zu überprüfen, sagt Innenexperte Florian Herrmann.

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