- Neuigkeiten zur Landtagswahl in Bayern lesen Sie in unserem News-Blog.
- Das Ergebnis und Hochrechnungen für ganz Bayern finden Sie hier.
Landtagswahl 2018 in Bayern: Wann stand das Ergebnis fest?
Die Wahllokale waren am Sonntag, 14. Oktober 2018, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Seit 18 Uhr lief die Auszählung der Stimmzettel. Das vorläufige Gesamtergebnis hat das Bayerische Landesamt für Statistik um 2.10 Uhr bekannt gegeben. Vorher gab es schon Hochrechnungen, die bereits zeigten, dass die Wähler im Freistaat sowohl die regierende CSU als auch die SPD abgestraft hatten. Klarer Wahlsieger wurden die Grünen. Die AfD kam erstmals in den bayerischen Landtag.
Amtliches End-Ergebnis der Bayern-Landtagswahl 2018
Hier erfahren Sie das vorläufige amtliche Ergebnis sowie die Sitzverteilung.
Welche Parteien traten bei der Landtagswahl in Bayern 2018 an?
Parteien und Wählergruppen, die bei der Landtagswahl 2013 mindestens 1,25 Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben, konnten an der Landtagswahl 2018 direkt teilnehmen - also ohne Unterschriftenlisten zu ihrer Unterstützung vorzulegen. Darunter fielen folgende Parteien (in der Reihenfolge ihres Wahlergebnisses bei der LTW 2013):
- CSU
- SPD
- Freie Wähler
- Bündnis 90/Die Grünen
- FDP
- Die Linke
- Bayernpartei
- ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei)
- Piratenpartei
Folgende Parteien traten durch Unterstützerunterschriften an:
- Alternative für Deutschland
- Liberal-Konservative Reformer
- Mut
- Die Partei
- Partei der Humanisten
- Partei für Franken
- Partei für Gesundheitsforschung
- Partei Mensch Umwelt Tierschutz
- V-Partei
Die CDU ist zwar wahlvorschlagsberechtigt, tritt aber traditionell nicht in Bayern an.
Landtagswahl in Bayern 2018: Wer sind die Spitzenkandidaten der großen Parteien?
Folgende Spitzenkandidaten traten bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 an:
Landtagswahl 2018 in Bayern: Erst- und Zweistimme - wie funktioniert das?
Der Bayerische Landtag setzt sich aus mindestens 180 Abgeordneten zusammen. 91 dieser Abgeordneten werden mit der Erststimme im Stimmkreis gewählt, die übrigen 89 mit der Zweitstimme auf Wahlkreislisten. Die Stimmabgabe erfolgt auf zwei Stimmzetteln.
Eine detaillierte Erklärung zur Wirkung von Erst- und Zweistimme sowie zum Landeswahlrecht finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik. (sli)
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