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Kruzifixe in Bayerns Schulen sollen bleiben

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Kruzifixe in Bayerns Schulen sollen bleiben

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    Kruzifixe in Bayerns Schulen sollen bleiben
    Kruzifixe in Bayerns Schulen sollen bleiben Foto: DPA

    München (dpa/lby) - Auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen Kreuze in Klassenzimmern sollen die Kruzifixe in bayerischen Schulen hängen bleiben. Das bekräftigten am Mittwoch sowohl Kultusminister Ludwig Spaenle und Europaministerin Emilia Müller (beide CSU) als auch FDP- Landtagsfraktionschef Thomas Hacker. Der EGMR in Straßburg hatte am Dienstag geurteilt, ein christliches Kreuz im Klassenzimmer einer Staatsschule in Italien verletze die Religionsfreiheit der Schüler.

    Die katholischen Bischöfe reagierten enttäuscht auf das Urteil. Das Urteil sei "einseitig", heißt es in einer Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn. Das Kreuz sei nicht nur religiöses Symbol, sondern auch kulturelles Zeichen. "Das Urteil will zwar der Religionsfreiheit dienen. Es geht aber an der Lage in Italien vorbei und ignoriert die tatsächliche Bedeutung des Kreuzes in der Gesellschaft", kritisierte der Sekretär der Bischofskonferenz, Hans Langendörfer. Auch Langendörfer betonte dabei allerdings, die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die Praxis in Deutschland.

    Spaenle sagte der Deutschen Presse-Agentur dpa in München, er sehe keine direkten Auswirkungen des Urteils auf Bayern. Müller sagte der dpa: "Wir haben eine klare Rechtslage." Beide Minister verwiesen darauf, dass es im Freistaat seit 1995 einen Mechanismus zur Lösung von Konfliktfällen gebe. Demnach sollen in bayerischen Klassenzimmern grundsätzlich Kreuze hängen. Sollte sich ein Schüler oder Lehrer aber daran stoßen und glaubhaft darlegen können, dass er sich diskriminiert fühlt, so muss die jeweilige Schule im Einzelfall entscheiden, ob das Kreuz in den Räumen abgehängt wird oder nicht.

    Die Gewerkschaft GEW verlangte am Mittwoch aber bereits, diese geltende gesetzliche Regelung zu überprüfen. "Die derzeitige bayerische Praxis, Kruzifixe nur in Einzelfällen "aus ernsthaften und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung" aus Klassenzimmern abzunehmen, gehört nach diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf den Prüfstand", sagte die Landesvorsitzende der Gewerkschaft

    Spaenle und Müller erneuerten ihre Kritik an dem Straßburger Urteil. "Es ist für eine Gesellschaft wichtig, sich auf die Dinge zu beziehen, die sie im Innersten zusammenhalten", sagte Spaenle. Es sei "richtig und wichtig, dass sich die staatliche Gemeinschaft zu einem Wertefundament bekennt". Er verwies dabei auch auf den Gottesbezug im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung. Spaenle kritisierte insbesondere, dass der EGMR die Präsenz eines Kreuzes offenbar als Menschenrechtsverstoß werte. Das sei schon eine "neue Qualität".

    Müller betonte, das Kreuz in den Klassenzimmern sei Zeichen eines gemeinsamen Wertefundaments. "Wir müssen in Europa an unseren christlichen Grundwerten festhalten. Das ist das Band, das uns in

    1995 hatte das Bundesverfassungsgericht die Anordnung in der bayerischen Volksschulordnung zur Anbringung von Kreuzen als verfassungswidrig aufgehoben. Der Landtag beschloss daraufhin ein Gesetz, das auch nach dem Karlsruher Urteil Kreuze vorschreibt. Es enthält aber erstmals eine Regelung zum Umgang mit Konfliktfällen.

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