Strumpfhose, Clown-Maske, Motorradhelm: Kriminelle haben sich schon alles Mögliche über den Kopf gezogen, um nicht erkannt zu werden. Nun, da ein Mund-Nasen-Schutz zum Alltag gehört, stellt sich die Frage: Spielt die Maskenpflicht zum Eindämmen des Coronavirus Straftätern in die Hände - vereitelt sie sogar die Verbrechensaufklärung?
Selbst wenn Ladendiebe, Taschenräuber und Schläger von einer der bundesweit zahlreich installierten Überwachungskameras gefilmt werden oder Passanten eine Tat mit Handys fotografieren - gut möglich derzeit, dass ein Stück Stoff das halbe Gesicht verdeckt. Corona-Alltagsmasken erschwerten zwar die Gesichtserkennung von Tätern oder Verdächtigen, sagt Bernhard Egger, Abteilungsleiter beim bayerischen Landeskriminalamt (LKA). Das bedeute aber nicht, dass diese eine Identifizierung automatisch verhinderten.
Computersoftware identifiziert Kriminelle auch mit Maske
Bei der Gesichtserkennung komme es immer insgesamt auf die Qualität des vorhandenen Bildmaterials an, erläutert Egger. Auf die Entfernung der Kamera zur abgelichteten Person zum Beispiel oder auf die Pixelzahl. Und: Wichtig sei vor allem auch die Augenpartie. "Natürlich: je besser das Bild, umso wahrscheinlicher die Identifizierung", sagt der Experte des LKA in München, wo die Ermittler viel mit speziellen Gesichtserkennungsprogrammen arbeiten und sich dabei in einer Vorreiterrolle sehen. Die Computersoftware sei in den vergangenen Jahren immer besser geworden. Und man habe auch Bilder mit Masken, bei denen die Täter schon identifiziert worden seien.
Bilder haben eine wachsende Bedeutung bei der Ermittlung von Tatverdächtigen. Eine deutschlandweite Polizei-Datenbank ist mittlerweile mit mehr als 5,8 Millionen Aufnahmen von etwa 3,6 Millionen erfassten Straftätern oder Beschuldigten gefüllt. Zehntausende Recherchen werden nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden pro Jahr mit einem Gesichtserkennungssystem durchgeführt. Im vergangenen Jahr seien damit mehr als 2100 Personen identifiziert worden.
Liegt ein Bild eines mutmaßlichen Täters vor, wird dieses mit den Millionen gespeicherten Bildern der Datenbank abgeglichen. Die Arbeit übernimmt ein Algorithmus. "Es wird ein Muster berechnet und die Software liefert Vorschläge", erklärt Egger. Ausgebildete Lichtbildexperten überprüfen dann die ausgespuckten Fotos infrage kommender Personen, ob wirklich ein Treffer dabei ist.
Zwar erschwere das Tragen von Schutzmasken das Wiedererkennen von Tatverdächtigen, "allerdings lassen Aufnahmen von Überwachungskameras grundsätzlich auch andere Merkmale zur Identifizierung zu", heißt es beim hessischen LKA. Beispielsweise Größe, Statur, Kleidung, Schuhe, die Fluchtrichtung sowie mögliche Mittäter. "Grundsätzlich ist zu sagen, dass Videoüberwachungssysteme ein wirksames Mittel - auch zu Zeiten der Corona-Pandemie - zur Aufklärung von Straftaten sind."
Machen sich Kriminelle die Maskenpflicht ganz bewusst zunutze?
In Geschäften, in Bussen und Bahnen, manchmal auch auf der Straße - derzeit fallen an Orten eher die Menschen auf, die unmaskiert unterwegs sind. Machen sich Kriminelle die Maskenpflicht daher ganz bewusst zunutze, um Straftaten zu begehen?
"Da das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aktuell gesetzlich vorgeschrieben ist, ist zwangsläufig davon auszugehen, dass diese auch bei der Begehung von Straftaten - wie beispielsweise dem Ladendiebstahl oder der Körperverletzung auf öffentlichen Wegen und Plätzen - eine Rolle spielt und somit auch als Teil der Täterbeschreibung zu erfassen ist", teilt das hessische LKA in Wiesbaden dazu mit. Es seien auch bereits Straftaten mit dem Hinweis "Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung" oder "Maskierung des Täters" erfasst worden. Es könne aber keine Aussage darüber getroffen werden, ob die Täter die Corona-Masken gezielt einsetzten.
Man bekomme zwar schon Bilder und Videos, auf denen zum Beispiel Ladendiebe mit Masken zu sehen seien, berichtet der Leitende Kriminaldirektor Egger vom LKA in München. "Aber wir haben jetzt keine Hinweise, dass die Maske bewusst in Bereichen getragen wird, wo sonst keine Maskenpflicht wäre, um eine Straftatenverfolgung zu verhindern oder zu erschweren." Es gebe auch keine Hinweise, dass die Pflicht ausgenutzt werde, um vermehrt Delikte zu begehen. Die Polizei registriere in einigen Bereichen derzeit sogar sinkende Fallzahlen. (dpa)
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