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Kriminalität: Ermittlungen gegen die Ermittler

Kriminalität

Ermittlungen gegen die Ermittler

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    Seit 18 Jahren sucht die Polizei nach dem Mörder der kleinen Peggy. Dieses Foto ist an einem Gedenkstein angebracht.
    Seit 18 Jahren sucht die Polizei nach dem Mörder der kleinen Peggy. Dieses Foto ist an einem Gedenkstein angebracht.

    Die seit 18 Jahren laufende Suche nach dem Mörder der neunjährigen Peggy wird immer makaberer: Nun sollen Würzburger Ermittler gegen ihre oberfränkischen Kollegen von der Soko Peggy in Bayreuth ermitteln. Denn die gingen jetzt mit der Aufnahme eines 2001 heimlich abgehörten Gespräches zwischen dem geistig behinderten Ulvi K. und seinem Vater bei Zeugen hausieren.

    Pleiten, Pech und Pannen ziehen sich wie ein roter Faden durch die bundesweit beachteten Ermittlungen: Ulvi K. gestand 2002 den Mord – unter zweifelhaften Begleit-Umständen und erheblichem Druck der damaligen Soko um ihren Chef Wolfgang Geier aus Würzburg. Ulvi K. wurde 2004 wegen des Mordes verurteilt, 2014 freigesprochen und steht jetzt wieder unter Verdacht.

    Nach dem Fund von Peggys Leiche 2016 gestand sein Kumpel Manuel S. 2018, den Körper des Mädchens weggeschafft zu haben. Auch das wurde prompt zurückgezogen, Manuel S. kam wieder frei. Ein Tonband der Polizei funktionierte in einem wichtigen Verhör nicht. Verdächtige wurden wiederholt ohne Verteidiger vernommen. Am Fundort von Peggys Leiche schickte die Spurensicherung mit einem verunreinigten DNA-Fund die Ermittler auf die falsche Fährte.

    Nun sind Kripo-Beamte der Soko sowie ein Bayreuther Staatsanwalt selbst ins Visier von Ermittlungen geraten. Denn sie sollen heimlich mitgeschnittene Aufnahmen von einem alten Gespräch zwischen Ulvi K. und seinem Vater Zeugen aus dem Bekanntenkreis Ulvis vorgespielt haben. „Sie wollten wissen, ob ich für plausibel halte, was Ulvi K. da seinem Vater erzählt“, berichtete einer der Befragten der Frankenpost.

    Die Aufnahme entstand am 24. Juli 2002. Da saß Ulvis Vater im Gefängnis, weil sein Sohn in einem seiner variantenreichen Geständnisse ihn beschuldigt hatte, Peggys Leiche weggeschafft zu haben. Der von Innenminister Günter Beckstein eingesetzte Soko-Chef Geier bot dem Vater ein Gespräch mit seinem Sohn an.

    Was der frühere Würzburger Kripo-Chef Vater und Sohn nicht sagte: Geier hatte beim zuständigen Richter längst die Erlaubnis eingeholt, das vermeintliche Vier-Augen-Gespräch abhören zu dürfen – keine so ungewöhnliche Maßnahme bei Tatverdächtigen in einem Mordfall.

    Der Erfolg schien ihm recht zu geben. In dem 47 Minuten langen Mitschnitt von 2002 beteuert Ulvi K. seinem Vater unter Tränen: „Der Manuel S. hat mir geholfen, der war dabei, das kann ich beschwören.“ Ulvi K. soll Manuel erzählt haben, er habe Peggy vergewaltigt. Der habe geantwortet: „Des mechert ich a gern amol mochen.“ Als Peggy drei Tage später die beiden Männer am 7. Mai 2001 in Lichtenberg traf, habe sie befürchtet, „dass noch mal was passiert“, so Ulvi K. im Gespräch mit seinem Vater. Sie sei geflohen. Die zwei Männer hätten sie eingeholt und hin- und hergeschubst. Manuel S. habe dann Ulvi K. aufgefordert, dem schreienden Kind den Mund zuzuhalten. Als sie tot gewesen sei, habe Manuel sein Auto geholt, sie hätten das Kind in den Kofferraum geladen und sich gegenseitig versichert, nie mit jemandem darüber zu sprechen.

    Was – separat betrachtet – wie ein Geständnis klingt, ist aber nur eine der vielen Variationen aus der Gedankenwelt des behinderten Ulvi, die er seinerzeit der Soko erzählte, um sie wenig später durch eine ganz andere zu ersetzen. Die Anwältin von Ulvi K., Hanna Henning, hat nun Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gestellt. Diese hat die Staatsanwaltschaft Würzburg mit Ermittlungen beauftragt, wie ihr Pressesprecher Boris Raufeisen bestätigt.

    Ermittelt wird wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Amtsträger, die ein nicht öffentlich gesprochenes Wort eines anderen aufnehmen und Dritten zugänglich machen, können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren bestraft werden.

    Die Reporter Otto Lapp (Nordbayerischer Kurier) und Jörg Völkerling (Bild-Zeitung) verfolgen den Fall seit Jahren, kennen alle Beteiligten einschließlich Peggys Mutter. Weil beide aus dem Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater zitiert hatten, prüft man zudem, ob wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen offiziell ermittelt werden muss.

    Ulvis K. Anwältin sieht die Rechte ihres Mandanten verletzt: Das Tonband sei im Gerichtsverfahren zwar in einem Gutachten erwähnt, aber weder eingeführt noch vorgespielt worden. Somit handele es sich nicht um eine Aufzeichnung, die bereits in öffentlicher Verhandlung allen zugänglich gemacht wurde. Da Ulvi K. freigesprochen wurde, hätte das Band keinesfalls Dritten vorgespielt werden dürfen. Darüber hinaus verstoße ein heimlich aufgezeichnetes Gespräch zwischen Vater und Sohn gegen das Grundgesetz. Bayreuths Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel wehrt sich gegen den Vorwurf. Für die Aufnahme habe eine richterliche Genehmigung vorgelegen. Auch habe es durch das Vorspielen des Bandes an Dritte seiner Überzeugung nach „keine Verstöße“ gegeben. Beweismittel für Ermittlungen zu verwenden, sei zulässig.

    Überdies müssen sich die Unterstützer des Verdächtigen Ulvi K. die Frage gefallen lassen, ob ihre Aufregung darüber glaubhaft wirkt, dass Details des Gespräches öffentlich bekannt werden. Seine Betreuerin Gudrun Rödel zitiert selbst ungehemmt aus dem Mitschnitt für die Öffentlichkeit. Dies zeigt ihre Facebook-Seite. Sie teilt aller Welt mit: Ulvis Vater widerspreche auf der Aufnahme immer der Version seines Sohnes, der Manuel S. könne es gar nicht gewesen sein. Wörtlich sagt er: „Der S. hat ein Alibi, der war nicht dabei.“ Irritiert ist über das Ganze auch die Mutter der toten Peggy. „Ich habe das Gefühl, die wollen nicht die ganze Wahrheit herausfinden, sondern seit Jahren nur der Polizei irgendwelche Skandale und Fehlverhalten nachweisen“, sagt ihre Anwältin Ramona Hoyer. „Was das mit der Mutter macht oder dem Vertrauen in die polizeiliche Ermittlungsarbeit, das hinterfragt keiner.“

    Ob es zulässig war, das Band vorzuspielen, soll demnächst das Amtsgericht Bayreuth entscheiden. Verteidigerin Henning kündigt an, in der Angelegenheit notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

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