Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Kriminalität: Bedrohungen, Schläge, Stalking: Wie schütze ich mich?

Kriminalität

Bedrohungen, Schläge, Stalking: Wie schütze ich mich?

    • |
    Bei Stalking sollte man Anzeige erstatten und eine gerichtliche Anordnung erwirken.
    Bei Stalking sollte man Anzeige erstatten und eine gerichtliche Anordnung erwirken. Foto: Britta Pedersen/dpa

    Das tödliche Beziehungsdrama in Krumbach schockiert die Öffentlichkeit. Die Tragödie geschah nur wenige Wochen, nachdem sich das Paar getrennt hatte. Und sie geschah, obwohl der 34-jährige Mann nach Prügelangriffen ein gerichtliches Annäherungs- und Kontaktverbot hatte. Solche Fälle gibt es leider immer wieder.

    Was kann man akut tun gegen Bedrohungen, Stalking und Gewalt?

    Am besten zweigleisig fahren, rät die bekannte Augsburger Opferanwältin Marion Zech. Wenn sich bereits eine Straftat ereignet hat, etwa eine Bedrohung oder eine Körperverletzung, sollte man auf jeden Fall Anzeige erstatten. Die Polizei kann als erste Maßnahmen einen Platzverweis erteilen, zum Beispiel eine Person für einige Zeit der Wohnung verweisen. Oder sogar ein vorläufiges Kontaktverbot verhängen. In Untersuchungshaft kann jemand nur kommen, wenn er schon eine schwere Straftat begangen hat.

    Stalking: Zahlen und Fakten

    Unter Stalking versteht man das wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen.

    Der Begriff ist vom englischen "to stalk" abgeleitet. Das bedeutet jagen, heranpirschen, verfolgen.

    Sehr häufig stehen oder standen Täter und Opfer beim Stalking in einer Beziehung, waren etwa einmal zusammen, hatten zusammen gearbeitet oder kennen sich aus der Nachbarschaft.

    Auch abgewiesene Verehrer stecken oft hinter Stalking-Attacken.

    Stalking äußert sich zum Beispiel in (nächtlichem) Telefonterror, in Schikanen, Verleumdungen, Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder Bestellungen unter falschem Namen.

    In extremen Fällen wurden Stalking-Opfer von Tätern auch verletzt oder sogar getötet.

    Etwa 90 Prozent der Opfer beim Stalking sind Frauen.

    Stalking ist in Deutschland eine Straftat. Auf die sogenannte „Nachstellung“ (§ 238 StGB) steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.

    Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 25.038 Fälle von Nachstellung.

    Stalking-Opfer sollten sich möglichst frühzeitig an die Polizei wenden. Diese kann zum Beispiel Kontaktverbote oder einen Platzverweis aussprechen.

    Opfer sollten unbedingt und möglichst frühzeitig auch ihre Bekannten und Verwandten über die Attacken informieren.

    Auch anwaltliche Beratung ist sinnvoll, etwa, um gegen den Täter zivilrechtlich vorzugehen.

    Was schützt mich mittelfristig?

    Ein Opfer von Bedrohung, Gewalt oder Stalking sollte unbedingt einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht stellen. Das Gericht kann ganz konkrete Anordnungen treffen: Der Täter darf sich einer Person bis zu einem bestimmten Abstand nicht mehr nähern, eine Art Bannmeile also. Er darf keinen Kontakt mehr aufnehmen – weder persönlich noch telefonisch oder per SMS oder E-Mail. Er darf sich der Wohnung, dem Auto oder dem Arbeitsplatz nicht nähern. Wenn der Täter das Opfer zufällig trifft, muss er sich rasch entfernen.

    Ist es schwierig, eine Schutzverfügung bei Gericht zu erhalten?

    Nein, sagt Anwältin Zech. Man muss nur zum Amtsgericht gehen und dort eine eidesstattliche Erklärung abgeben, in der man die Bedrohungen schildert. Weitere Beweise braucht man zunächst nicht. Die Anordnung bekommt man dann innerhalb weniger Tage.

    Was passiert, wenn sich ein Täter nicht an Verbote des Gerichts hält?

    Jeder Verstoß gegen die gerichtliche Anordnung ist eine Straftat, die von Polizei und Justiz verfolgt und bestraft wird. Das dauert dann aber einige Zeit. Opferanwältin Zech sagt, die Regelung sei „ein scharfes Schwert – viele lassen sich davon beeindrucken“. Aber eben nicht alle. „Diese gesetzlichen Bestimmungen richten sich an ,normale Bürger‘“, so Marion Zech. Wenn jemand zu allem entschlossen ist, beeindrucken ihn auch solche Verbote nicht. Zech: „Es gibt nie eine rechtliche Regelung, die alle erfasst.“

    Gibt es weitere Möglichkeiten, gegen Verfolger vorzugehen?

    Seit etlichen Jahren ist „beharrliches Nachstellen“ (Stalking) auch ein Straftatbestand. Es ist allerdings in jedem Einzelfall Auslegungssache, ab welchem Punkt das Nachstellen zur Straftat wird.

    Kann ich Polizeischutz erhalten?

    Polizeischutz zu bekommen ist nicht so einfach, wie es im Fernsehkrimi dargestellt wird. Die Polizei hat nicht so viel Personal, dass sie in jedem Fall einer abstrakten Gefahr Beamte zum Schutz von Menschen rund um die Uhr abstellen kann. Vielmehr kann die Polizei – auch wegen der Rechtslage – nur eingreifen, wenn eine ganz konkrete Bedrohung oder eine Straftat vorliegt, zum Beispiel, wenn man verfolgt wird, ein Täter in die eigene Wohnung eindringt oder ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

    An wen kann man sich wenden, wenn man sich unsicher ist?

    Opferschutzorganisationen wie der „Weiße Ring“ helfen. Dort gibt es die Möglichkeit, einen Beratungsgutschein zu bekommen, mit dem man sich kostenlos bei einem Anwalt beraten lassen kann.

    Das müssen Sie über Stalking wissen

    Unter Stalking versteht man das wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen.

    Der Begriff ist vom englischen "to stalk" abgeleitet. Das bedeutet jagen, heranpirschen, verfolgen.

    Sehr häufig stehen oder standen Täter und Opfer beim Stalking in einer Beziehung, waren etwa einmal zusammen, hatten zusammen gearbeitet oder kennen sich aus der Nachbarschaft.

    Auch abgewiesene Verehrer stecken oft hinter Stalking-Attacken.

    Stalking äußert sich zum Beispiel in (nächtlichem) Telefonterror, in Schikanen, Verleumdungen, Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder Bestellungen unter falschem Namen.

    In extremen Fällen wurden Stalking-Opfer von Tätern auch verletzt oder sogar getötet.

    Etwa 90 Prozent der Opfer beim Stalking sind Frauen.

    Stalking ist in Deutschland eine Straftat. Auf die sogenannte „Nachstellung“ (§ 238 StGB) steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.

    Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 25.038 Fälle von Nachstellung.

    Stalking-Opfer sollten sich möglichst frühzeitig an die Polizei wenden. Diese kann zum Beispiel Kontaktverbote oder einen Platzverweis aussprechen.

    Opfer sollten unbedingt und möglichst frühzeitig auch ihre Bekannten und Verwandten über die Attacken informieren.

    Auch anwaltliche Beratung ist sinnvoll, etwa, um gegen den Täter zivilrechtlich vorzugehen.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden