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Kreis Neu-Ulm: Zehntklässlerin fliegt nach Kirchenaustritt von der Schule

Kreis Neu-Ulm

Zehntklässlerin fliegt nach Kirchenaustritt von der Schule

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    Das Kolleg der Schulbrüder in Illertissen.
    Das Kolleg der Schulbrüder in Illertissen.

    Immer mehr Gläubige kehren der katholischen Kirche derzeit den Rücken und reagieren damit auf die nicht enden wollenden Diskussionen um die Missbrauchsfälle in ganz Deutschland. Scharenweise laufen den Kirchen die Schäfchen davon. Einer Schülerin aus Illertissen kommt ihr Kirchenaustritt jetzt teuer zu stehen.

    Die Zehntklässlerin des Gymnasiums "Kolleg der Schulbrüder", das sich in der Trägerschaft des Schulwerks der Diözese Augsburg befindet, muss am Ende des Schuljahres gehen. Der Grund: Mit ihrer Entscheidung, aus der Kirche auszutreten, verstößt sie gegen den Schulvertrag.

    Der Vertragsbruch kann den Schulverweis bedeuten

    Darin steht, was für alle Schüler von katholischen Schulen in kirchlicher Trägerschaft gilt. Jeder hat am Religionsunterricht teilzunehmen. Ansonsten ist die "Schülerpflicht nicht erfüllt", bestätigt Kathi Marie Ulrich, Pressesprecherin der Diözese Augsburg. Dieser Vertragsbruch könne den Schulverweis bedeuten, müsse jedoch nicht.

    Das Pikante in Illertissen: Als einziges Gymnasium in der Stadt nimmt die Schule auch konfessionslose oder muslimische Kinder auf. Diese erhalten Ethikunterricht als Ersatzfach für den gesetzlich vorgeschriebenen Religionsunterricht. Der Zehntklässlerin nützt diese Ausnahmeregelung jedoch nichts.

    Denn entscheide sich ein Schüler katholischen oder evangelischen Glaubens bewusst für einen Austritt aus der Kirche und gegen die Teilnahme an den Religionsstunden, dann sei dem Schulvertrag jede Grundlage entzogen, erklärt der Schulleiter des Kollegs, Manfred Schöpplein auf Anfrage. "Schließlich sind wir eine kirchliche Schule."

    Offiziell bestätigen will er den Ausschluss der Schülerin ebenso wenig wie die Informationen aus dem Umfeld des Gymnasiums, wonach mehrere Schüler bereits den Kirchenaustritt erwogen hätten - im letzten Moment aber wieder davon abrückten. Zu schwer wog augenscheinlich der drohende Schulverweis.

    Wie die Diözese Augsburg bestätigte, soll die Mutter des Mädchens die Schule unlängst über die Entscheidung ihrer Tochter informiert haben, mit der Bitte, sie im nächsten Schuljahr am Ethikunterricht teilnehmen zu lassen.

    Im Anschluss habe die Schule sie auf den Vertragsbruch und die aus ihrer Sicht unausweichliche Kündigung hingewiesen. Jetzt will sich die Mutter an das Schulwerk als nächsthöhere Instanz wenden. Der Träger mit Sitz in Augsburg hat nun über den Fall zu entscheiden. Kathrin Kratzer

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