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Kreis Landsberg: Wie lange bleibt Natalies Mörder noch im Gefängnis?

Kreis Landsberg

Wie lange bleibt Natalies Mörder noch im Gefängnis?

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    Die siebenjährige Natalie Astner war 1996 ermordet worden.
    Die siebenjährige Natalie Astner war 1996 ermordet worden. Foto: Katharina Mang/Archiv

    Im Frühjahr, als bekannt wurde, dass Armin S. frühzeitig aus dem Gefängnis freikommen will, sagte Christine Astner, sie hoffe, dass er „noch 20 Jahre in Haft bleibt“. Nun hat das Landgericht Koblenz den Antrag des Mörders abgelehnt. S. bleibt im Gefängnis – vorerst aber nur für weitere fünf Jahre. Und dann?

    Es kann als sicher gelten, dass Armin S., 46, im Jahr 2019 einen neuen Versuch unternimmt, freizukommen. Und unter Juristen ist klar, dass es von Mal zu Mal schwieriger sein wird, den Mörder der kleinen Natalie Astner hinter Gittern zu halten. Irgendwann wird wohl der Tag kommen, an dem der Sexualverbrecher frei ist. An dem lebenslang nicht mehr lebenslang ist. Für Natalies Eltern ist das ein unerträglicher Gedanke, das haben sie immer betont.

    Armin S. schon einmal wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

    Solche Gefühle sind nachvollziehbar. Der Mord an dem siebenjährigen Mädchen gehört zu den entsetzlichsten Verbrechen der vergangenen Jahrzehnte. Am Morgen des 20. September 1996 verlässt die Erstklässlerin Natalie Astner das Elternhaus in Epfach (Landkreis Landsberg). Sie will zur Schule. Doch auf dem kurzen Weg wird sie von dem 27-jährigen Kfz-Elektriker Armin S. abgepasst. Er zerrt das Kind in den Kofferraum eines Autos, das er zuvor gestohlen hat, und fährt zum Lech. Dann entkleidet er das Mädchen und begrapscht es.

    Natalie fleht ihn an, er möge sie freilassen. Sie sagt, ihr Vater würde ihm 1000 Mark geben, wenn sie gehen könnte. So stand es in S.’ Geständnis. Als die Kleine den Täter ansieht, dreht er durch. Er schlägt Natalie bewusstlos, legt sie in den Lech und lässt sie ertrinken. Die Leiche wird zwei Tage später gefunden.

    Schnell mischt sich in das Entsetzen eine riesige Wut. Es wird bekannt, dass Armin S. kein unbeschriebenes Blatt ist. Er war bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Frauen zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, durfte allerdings schon nach drei Jahren vorzeitig wieder aus dem Gefängnis. Gutachter waren zum Schluss gekommen, dass er keine Gefahr mehr darstelle – ein schrecklicher Irrtum.

    Armin S. war im Dezember 1997 verurteilt worden

    Im Dezember 1997 verurteilt das Landgericht Augsburg Armin S. zu lebenslanger Haft und stellt die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Doch nach 18 Jahren darf der Verurteilte beantragen, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen. S. hat gleich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Er sitzt nach mehreren Verlegungen – auch zu seinem eigenen Schutz – derzeit im Hochsicherheitsgefängnis in Diez an der Lahn in Rheinland-Pfalz. Daher musste das Landgericht Koblenz über seinen Antrag entscheiden. S. kann innerhalb einer Woche Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.

    Die heftige Debatte damals nach dem Mord an Natalie über den Umgang mit Sexualstraftätern mündete Anfang 1998 in einer Gesetzesverschärfung. Das Höchstmaß von zehn Jahren bei der erstmaligen Anordnung der Sicherungsverwahrung wurde gestrichen. Es war der Auftakt zu einer neuen, härteren strafrechtlichen Gangart gegenüber Gewalt- und Sexualstraftätern. Doch für die kleine Natalie kamen diese Gesetzesverschärfungen zu spät.

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