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Kreis Augsburg: Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen: Erzieherin zahlt Strafe

Kreis Augsburg

Kinder mit Gewalt zum Essen gezwungen: Erzieherin zahlt Strafe

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    Eine Kindergärtnerin aus dem Landkreis Augsburg soll Kinder gewaltsam zum Essen gezwungen haben.
    Eine Kindergärtnerin aus dem Landkreis Augsburg soll Kinder gewaltsam zum Essen gezwungen haben. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolfoto)

    Eine Veränderung haben die Eltern zwar bemerkt. Doch zunächst ahnten sie nicht, was dahinter stecken könnte. Die Brotzeitdosen der Kinder, die eine Krippengruppe eines Kindergartens in Schwabmünchen (Kreis Augsburg) besuchten, kamen häufig noch recht gut gefüllt wieder zurück. Nachdem Eltern das angesprochen hatten, änderte sich das. Die Brozeitboxen waren plötzlich komplett leer gegessen.

    Rabiate Erziehungsmethoden

    Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lag das aber nicht am gesteigerten Appetit der Kleinkinder. Vielmehr soll eine 26-jährige Erzieherin – seinerzeit die stellvertretende Leiterin des Kindergartens – mehreren Kindern das Essen mit Gewalt in den Mund gestopft haben. Sechs Kinder im Alter zwischen eineinhalb und zweieinhalb Jahren listete die

    Der Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht am Dienstag dauert nur kurz – und er endet mit Tränen. Nach knapp 20 Minuten stürzt die Erzieherin schluchzend aus dem Gerichtssaal. Bislang hatte sie die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie hatte deshalb auch Einspruch gegen eine Geldstrafe in Höhe von 3200 Euro eingelegt, die das Gericht ohne Verhandlung per Strafbefehl verhängt hatte. Am Dienstag macht Richter Bernhard Kugler der Frau klar, dass sie mit einer höheren Strafe rechnen müsse, falls sich im Lauf des

    Auch Eltern nicht zufrieden

    So recht zufrieden mit dem Verfahren sind auch mehrere betroffene Eltern nicht. Sie hätten sich einen Prozess gewünscht, um die Vorwürfe richtig aufzuklären – und eine strengere Strafe. „Man fragt sich, warum sie noch in diesem Beruf arbeiten darf“, sagt Björn S., 36. Sein kleiner Sohn sei betroffen gewesen von den rabiaten Methoden. Er und seine Frau hätten aber erst nach Monaten davon erfahren, als Gerüchte und Hinweise unter den Eltern die Runde machten. Ihr Sohn, erzählen Björn S. und seine Frau, lasse sich beim Essen noch immer nicht ins Gesicht fassen, wenn man ihm etwa den Mund abwischen wolle.

    Auch Anwalt Bernd Paschek, der Eltern in dem Verfahren vertritt, ist über das schnelle Ende nicht besonders glücklich. Er hätte sich gewünscht, dass in einem Prozess auch die Rolle der Kindergartenleitung und des Trägers – die evangelische Kirche – geklärt wird. Diese hätten, so sei zumindest sein Eindruck, anfangs nicht gerade aktiv zur Aufklärung beigetragen. Einem Elternpaar sei geraten worden, das Kind aus dem Kindergarten zu nehmen.

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