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Kommunalwahl 2020: Fragen und Antworten zur kompliziertesten Wahl Bayerns

Kommunalwahl 2020

Fragen und Antworten zur kompliziertesten Wahl Bayerns

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    Am 15. März finden in Bayern Kommunalwahlen statt.
    Am 15. März finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Foto: Philipp Schröders (Symbolbild)

    Am 15. März finden die Kommunalwahlen in Bayern statt – Bürger aus allen 2056 Gemeinden und Städten sowie 71 Landkreisen im Freistaat dürfen zur Wahl gehen. Viele Briefwahlunterlagen sind bereits eingegangen. Doch wen wählt man eigentlich und wie funktioniert das Ausfüllen der Stimmzettel? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

    Wer wird bei der Kommunalwahl gewählt?

    Die Kommunalwahlen in Bayern finden alle sechs Jahre statt. Gleich vier Stimmzettel müssen die Bürger in den meisten Gemeinden und Städten im Freistaat ausfüllen – so erklärt es die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit. Die Bürger bestimmen die Gemeinde- beziehungsweise die Stadtratsmitglieder sowie die Kreisräte. In den meisten Orten wird auch ein (Ober-)Bürgermeister und ein Landrat gewählt. Doch es gibt auch Ausnahmen. Manche Bürgermeister haben ihre Amtszeit nicht zusammen mit dem Gemeinde- oder Stadtrat begonnen, weil der Vorgänger beispielsweise verstorben oder zurückgetreten ist. Deshalb werden sie am 15. März – so wie zum Beispiel in Memmingen – nicht neu gewählt. Das Gleiche gilt für manche Landräte. In Bayern gibt es 25 kreisfreie Städte, dort werden folglich auch keine Kreistagsmitglieder und kein Landrat gewählt. In der Landeshauptstadt München werden zusätzlich die Bezirksausschüsse bestimmt.

    Welche Aufgaben haben die Kandidaten, die zur Wahl stehen?

    Ein Gemeinde- oder Stadtrat entscheidet über alle Anliegen, um die sich die Gemeinde oder die Stadt kümmert – zum Beispiel, wo ein Neubaugebiet entsteht oder ob ein neuer Kindergarten gebaut wird. Der Bürgermeister – in größeren Städten ist es der Oberbürgermeister – leitet die Verwaltung und den Gemeinde- beziehungsweise den Stadtrat. Der Kreistag entscheidet – identisch wie der Gemeinderat – alle Dinge, für die der Landkreis zuständig ist. Das sind zum Beispiel Landstraßen und Krankenhäuser. Der Landrat ist Chef des Landratsamtes.

    Wer darf wählen?

    Es gibt bestimmte Kriterien, die die Bürger erfüllen müssen, damit sie zur Kommunalwahl gehen dürfen: Sie müssen 18 Jahre oder älter sein, deutscher Staatsbürger oder ein anderer EU-Staatsbürger. Sie müssen seit mindestens zwei Monaten in Bayern wohnen und ein Gericht darf ihnen die Wahl nicht verboten haben. Wer im Wahlverzeichnis steht, bekommt bis spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Benachrichtigung. Auch Menschen mit einer Betreuung für alle Angelegenheiten dürfen wählen.

    Wer darf gewählt werden?

    Zur Wahl stellen darf sich jeder deutsche Staatsbürger, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in der Wahlgemeinde wohnt. Für Landräte und Bürgermeister größerer Gemeinden gilt außerdem: Es dürfen auch Personen gewählt werden, die nicht im Landkreis oder in der Gemeinde wohnen, sie dürfen allerdings nicht älter als 66 Jahre sein.

    Welche Informationen stehen auf der Wahlbenachrichtigung?

    Die Wähler finden darauf die Angaben, wo sie wählen gehen können. Die Wahllokale sind bayernweit von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auf der Benachrichtigung steht zum Beispiel auch, ob es für Rollstuhlfahrer Rampen und Aufzüge und Unterstützung für Menschen mit Lernschwierigkeiten gibt. Wähler müssen die Benachrichtigung und einen Personalausweis oder einen Reisepass mitbringen. Wer zu Hause per Briefwahl abstimmen will, muss seinen Antrag beim Wahlamt abgeben. Dort muss er bis spätestens 6. März eingegangen sein. Bei bestimmten Gemeinden und Städten können die Briefwahlunterlagen auch im Internet beantragt werden.

    Wie werden der Bürgermeister und der Landrat gewählt?

    Im Vergleich zu anderen Wahlen ist die Kommunalwahl kompliziert. Der Bürgermeister und der Landrat werden beide nach dem gleichen Prinzip gewählt. Stehen auf dem Stimmzettel mehrere Bewerber, darf man einen Kandidaten mit einem Kreuz auswählen. Steht auf dem Zettel nur ein Bewerber, kann man ihn ankreuzen oder stattdessen den Namen einer anderen Person, die für das Amt geeignet sein könnte, in das dafür vorgesehene Feld schreiben.

    Wie werden die Gemeinde-, die Stadt- und die Kreisräte gewählt?

    Nach Angaben der Bayerischen Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit bestimmt die Einwohnerzahl, wie viele Stimmen man insgesamt zur Verfügung hat. In den kleinsten Gemeinden sind es acht, in den größten Städten 80 Stimmen. Welche Regeln der Wähler beim Ausfüllen des Stimmzettels beachten muss, ist in der Grafik unter den Punkten A bis D im Detail erklärt.

    Wann wird der Stimmzettel ungültig?

    Beim Ausfüllen können auch Fehler passieren, siehe in der Grafik unter den Punkten E und F . Der Stimmzettel kann zudem ungültig werden, wenn der Wähler ihn leer, also ohne Kreuze oder Stimmen, abgibt. Das gilt auch, wenn nur Namen durchgestrichen sind, aber keine Listen oder Kandidaten angekreuzt sind. Ein Kandidat kann maximal drei Stimmen bekommen, auch wenn er mehrfach aufgeführt ist. Bekommt er mehr Stimmen, ist das zwar unzulässig, macht den Zettel aber nicht ungültig. Wenn der Wähler insgesamt zu viele Stimmen vergibt – er hat beispielsweise nur acht zur Verfügung, verteilt aber zwölf –, wird der Stimmzettel ungültig.

    Wer hat gewonnen?

    Die genauen Ergebnisse stehen erst einige Tage später fest.

    Lesen Sie dazu auch: Wie viel verdienen Stadträte, Bürgermeister und Landräte?

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