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Kommentar zum Zugunglück: Bad Aibling: Urteil gegen Fahrdienstleiter hat Signalwirkung

Kommentar zum Zugunglück

Bad Aibling: Urteil gegen Fahrdienstleiter hat Signalwirkung

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    Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, bis kurz vor dem Unglück auf seinem Smartphone gespielt zu haben.
    Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn gestanden, bis kurz vor dem Unglück auf seinem Smartphone gespielt zu haben. Foto: Josef Reisner (dpa)

    Ein gutes Strafurteil entfaltet doppelte Wirkung: Es verpasst dem schuldigen Angeklagten eine der Tat angemessene Strafe. Und es sendet ein Signal an mögliche Nachahmer aus. Demnach ist der Richterspruch gegen den Fahrdienstleiter aus Bad Aibling ein gutes Urteil.

    Der Bahn-Mitarbeiter hat in einer äußerst verantwortungsvollen Position intensiv mit dem Handy gespielt. Das war ein fataler, nicht zu entschuldigender Fehler. Zwölf Menschen sind dadurch ums Leben gekommen, 89 teils lebensbedrohlich verletzt worden. Der Prozess hat eindeutig ergeben, dass der Fahrdienstleiter durch das Spielen sehr abgelenkt war, auch wenn die Verteidiger dies anzweifelten.

    Die Beschäftigung mit dem Privathandy ist Bahn-Mitarbeitern an verantwortlichen Stellen verboten. Wenn also künftig jemand dieses Verbot übertritt, muss ihm ganz klar sein, dass er mit einem Bein im Gefängnis steht. Das ist die Signalwirkung des Urteils, und mehr kann ein Strafprozess nicht leisten.

    Prozess um Zugunglück brachte andere Missstände ans Licht

    In diesem Fall sind durch das Verfahren weitere Missstände ans Licht gekommen – umso besser. Es wurde klar, dass an den Bahnstrecken teils veraltete Sicherheitstechniken eingesetzt wird. Das rasch zu beheben ist jetzt Aufgabe der Bahn.

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