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Kommentar: Wolbergs-Spendenaffäre: Die Staatsanwälte waren übereifrig

Kommentar

Wolbergs-Spendenaffäre: Die Staatsanwälte waren übereifrig

Holger Sabinsky-Wolf
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    Joachim Wolbergs wurde wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen schuldig gesprochen. Eine Strafe bleibt aber aus.
    Joachim Wolbergs wurde wegen Vorteilsnahme in zwei Fällen schuldig gesprochen. Eine Strafe bleibt aber aus. Foto: Lino Mirgeler, dpa

    Am Ende eines langen Strafprozesses gegen den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Wolbergs fällt das Urteil vernichtend aus – aber nicht für den Angeklagten.

    Die Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall ein verheerendes Bild abgegeben. Sie hat beim Aufzeichnen von abgehörten Telefonaten gegen Grundrechte verstoßen, sie hat teils abenteuerliche Vorwürfe konstruiert.

    Und am schlimmsten: Sie ist über zweieinhalb Jahre nicht von ihrem vorgefertigten Urteil über den Politiker abgewichen – auch als die Beweisaufnahme anderes ergeben hat.

    Was die Staatsanwaltschaft im Fall Wolbergs falsch gemacht hat

    Staatsanwälte sind von Gesetzes wegen verpflichtet, neben belastenden auch entlastende Indizien zu sammeln. Das ist im Fall Wolbergs praktisch nicht geschehen. Und diese Form von Verfolgungseifer kommt leider allzu häufig vor. Die Regensburger Anklagebehörde hat es freilich auf die Spitze getrieben.

    Was durch das Treiben der Ankläger als große Korruptionsaffäre begann, endet in einem Beinahe-Freispruch. Das Gericht hat der bayerischen Justiz mit seinem differenzierten Urteil Gott sei dank eine fundamentale Vertrauenskrise erspart. Das Leben von Joachim Wolbergs ist dennoch ruiniert.

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