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Kommentar: Urteil gegen Todesfahrer: Im Zweifel für den Rechtsstaat

Kommentar

Urteil gegen Todesfahrer: Im Zweifel für den Rechtsstaat

Holger Sabinsky-Wolf
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    Die Justiz muss sich auf ein festes Regelwerk stützen, das immer und für jeden gilt.
    Die Justiz muss sich auf ein festes Regelwerk stützen, das immer und für jeden gilt. Foto: Alexander Kaya

    Dieses Urteil lässt einen nach Luft schnappen: 5000 Euro Geldstrafe für jemanden, der eine junge Frau im Vollrausch totgefahren hat? Dem Normalbürger, also dem „Volk“, in dessen Namen solche Urteile gefällt werden, sträuben sich die Haare, wenn er so etwas hört. Es ist keine Übertreibung zu sagen, der Todesfahrer hat genug gesoffen, um am Ende sehr glimpflich davonzukommen. Es ist nur eine vereinfachte Umschreibung des entsprechenden Paragrafen.

    Es sind Urteile wie dieses, die geeignet sind, das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat weiter zu erschüttern. Weil sie emotional höchst berührt sind. Weil sie es einfach nicht nachvollziehen können, wie die Justiz zu so einer Entscheidung kommt. Weil sie es schlicht ungerecht finden.

    Ein Rechtsstaat, der willkürlich urteilt, ist kein Rechtsstaat

    Und doch ist es so eine Sache mit allzu emotionalen Bewertungen von Gerichtsurteilen. Denn die Justiz darf natürlich nicht nach Emotionen urteilen, sondern muss sich mit kühlem Kopf auf ein festes Regelwerk stützen, das immer und für jeden gilt. Denn was wäre das denn für ein Rechtsstaat, der willkürlich von Fall zu Fall entscheiden könnte? Eben kein Rechtsstaat mehr.

    Den Eltern des Opfers Theresa Stahl ist all dies natürlich kein Trost. Sie haben unter furchtbaren Umständen ihre Tochter verloren. Es ist daher gut und richtig, dass sie und die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Denn es scheint ein wenig so, dass der Richter seinem eigenen Urteil nicht recht traut. Und dieser Eindruck darf am Ende auf gar keinen Fall stehen bleiben.

    Lesen Sie dazu auch: Seine Tochter wurde totgefahren: "Dieses Urteil ist ein Freifahrtschein"

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