Es ist schon seltsam: Normalerweise ist die Bayerische Staatsregierung ganz vorne dabei, wenn es um die Verteidigung des Föderalismus und die Kompetenzen des Landesgesetzgebers geht. Mit der Nichtzulassung des Volksbegehrens „#6JahreMietenstopp“ geht sie aber offenkundig genau in die andere Richtung. Sie erklärt sich für nicht zuständig.
Mietpreis-Grenzen: Bayerns Politik spielt gegenüber Mietern auf Zeit
In der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde deutlich, dass man da durchaus eine andere Rechtsauffassung vertreten kann. Und somit steht ab sofort die Frage im Raum, ob bei der Entscheidung nicht doch auch eine Portion politisches Kalkül im Spiel war.
Der Ärger, den sich CSU und Freie Wähler zuletzt mit dem Volksbegehren zum Artenschutz eingehandelt haben, scheint der Staatsregierung noch in den Knochen zu stecken. Dass auch das Mietenstopp-Volksbegehren eine Mehrheit finden könnte, ist nicht ausgeschlossen.
Föderalismus: Bayerische Lösung für bayerisches Problem finden
Außerdem ist es für Regierende ja auch angenehm, wenn man für eine so gruselige Entwicklung, wie sie auf dem Wohnungsmarkt stattfindet, politisch nicht verantwortlich sein soll.
Es ist eine Entwicklung, die den zuletzt wirtschaftlich florierenden Freistaat in besonderer Weise trifft. Insofern wäre es nur konsequent, wenn es darauf auch eine bayerische Antwort gäbe. Das wäre Föderalismus im klassischen Sinn.
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