Das Wichtigste vorweg: Es ist gut, dass der Stadt Eichstätt die von ihr ausgewiesenen Frauenparkplätze erhalten bleiben. Es gibt einen sehr triftigen Grund dafür, dass es sie gibt.
Jurist klagt gegen Frauenparkplätze - was soll man davon halten?
Natürlich können die Schilder nicht vor Gewalttaten schützen, aber es wird wohl keine Frau geben, die nicht froh darüber ist, dass diese 2016 am Altmühlufer aufgestellt wurden. Was soll man sonst halten von dieser Einigung vor dem Verwaltungsgericht?
Hätte es ein Urteil gegeben, das grundsätzlich klärt, ob Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind oder ob Männer und Frauen dadurch ungleich behandelt werden, wäre die Urteilsbegründung sicher interessant gewesen. Gerade weil es eine solche Klage bislang noch nicht gegeben hat. Lesen Sie auch den ausführlichen Artikel: Mann klagt gegen Frauenparkplätze
Klage gegen Frauenparkplätze hätte auch die Justiz nicht gebraucht
Das Verwaltungsgericht hat hier – geschickterweise – kein Neuland betreten (und musste das ja auch nicht). Was bleibt noch an Erkenntnissen? Städte müssen sich an die Straßenverkehrsordnung halten und dürfen keine „Fantasieschilder“ aufstellen.
Und diese dürfen außerdem keinen „Rechtsschein für rechtstreue Bürger“ erwecken. Gut zu wissen. Ansonsten aber bleibt der Eindruck, dass auch die durchaus beschäftigte Justiz diese „Petitesse“ eher nicht gebraucht hätte.