Für menschliches Blut gibt es keinen künstlichen Ersatz. Deshalb sind Kranke und Verletzte so auf Spender angewiesen. In Corona-Zeiten stand die Blutversorgung mehrmals Spitz auf Knopf – vor allem in den Monaten, als die Kliniken Operationen nachholten, die wegen der ersten Corona-Welle verschoben worden waren. Gleichzeitig werden aber ganze Gesellschaftsgruppen von der Blutspende ausgeschlossen. Das passt nicht zusammen. Hier sollte man genauer differenzieren.
Blutspende-Verbot mit Aidsgefahr begründet
Dass Menschen mit medizinisch relevanten Vorerkrankungen ihr Blut nicht spenden dürfen, ist begründbar. Personen ab 73 Jahren scheiden aus, weil ihr Organismus über Gebühr von einer Spende belastet würde. Dass aber schwule und bisexuelle Männer allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nur dann spenden dürfen, wenn sie ein Jahr lang enthaltsam lebten, ist diskriminierend. Die Regel gilt in ganz Deutschland und ist begründet mit der Gefahr der Aids-Übertragung. Doch das Gesetz unterstellt homosexuellen Männern, dass sie in ihrem Liebesleben völlig verantwortungslos agieren. Gerade prüft der Bundestag, ob die Zurückstellung auf vier Monate verkürzt werden könnte. Das ist immerhin ein Anfang.
Aber warum sollte nicht jeder, der medizinisch dazu in der Lage ist und sich durch eine Blutabnahme nicht selbst gefährdet, spenden dürfen? Ob sein Blut geeignet ist, kann im Nachhinein genau geprüft werden. Das würde den Mangel an Blutspenden endlich reduzieren – und Vorurteile auch.
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