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Kommentar: Die Testpflicht an Schulen macht das Lernen endlich sicherer

Kommentar

Die Testpflicht an Schulen macht das Lernen endlich sicherer

Lea Thies
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    Präsenzunterricht, aber nur mit negativem Corona-Test: Ab kommendem Montag herrscht Testpflicht an den bayerischen Schulen.
    Präsenzunterricht, aber nur mit negativem Corona-Test: Ab kommendem Montag herrscht Testpflicht an den bayerischen Schulen. Foto: Federico Gambarini, dpa

    Endlich! Ab Montag gilt in Bayern eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, um am Präsenzunterricht teilzunehmen. Das ist zwar längst überfällig, aber ein richtiger und wichtiger Schritt in Zeiten der Corona-Pandemie.

    Durch Schnelltests wird das Lernen in der Schule nun für alle ein ganzes Stück weit sicherer – und auch normaler. Werden ansteckende Kinder früher entdeckt, können Infektionsketten schneller unterbrochen werden und die Schulen länger geöffnet bleiben. So bekommen die Schülerinnen und Schüler ihr Grundrecht auf Bildung und haben wenigstens in der Schule auch wichtige soziale Kontakte.

    Die Debatte um die Testpflicht zeigt, wie groß die Berührungsängste sind

    Die Debatte im Vorfeld der Testpflicht hat aber auch gezeigt, wie groß die Berührungsängste zu Antigen-Schnelltests sind und wie dringend notwendig eine Aufklärungskampagne ist. Daran ist auch der Bundesgesundheitsminister schuld, wenn er wochenlang wiederholt, dass Abstriche für Laien so schwer zu nehmen seien und Schnelltests so kompliziert, dass sie erst für Laien gesondert geprüft werden müssen. Beides ist längst wissenschaftlich widerlegt. Also: Selbsttests im vorderen Nasenbereich sind keine Raketenwissenschaft! Sie funktionieren. Sie tun nicht weh. Und sie sind auch für junge Schulkinder durchführbar, wie Österreich seit zwei Monaten erfolgreich beweist. Werden sie in der Schule gemacht, besteht die größte Sicherheit für alle, dass sich auch wirklich alle beteiligen.

    Für Schulen gibt es nun eine Lösung. Jetzt muss auch ein Konzept für Kitas her – mit Lollytests etwa. Auch die Kleinen haben ein Recht auf Bildung und Freundesehen.

    Lesen Sie dazu auch den Text:

    Generelle Corona-Testpflicht: So geht es an den bayerischen Schulen weiter

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