So gut gemeint die Millionenspende des Landtagspräsidiums auch sein mag – das Gesetz spricht eine andere Sprache. In Artikel 45 der Haushaltsordnung heißt es: "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen nur zu dem im Haushaltsplan bezeichneten Zweck, soweit und solange er fortdauert, und nur bis zum Ende des Haushaltsjahres geleistet oder in Anspruch genommen werden." Das gilt im Umgang mit Steuergeldern für jedes Ministerium. Das gilt auch für den Landtag.
Das Geld war nur für repräsentative Zwecke vorgesehen
Insofern ist es mindestens fragwürdig, wenn das Landtagspräsidium sich dazu entschließt, eine Million Euro für soziale Zwecke zu spenden, die eigentlich für repräsentative Zwecke vorgesehen waren – für das Sommerfest der Präsidentin in Schleißheim, für den Tag der offenen Tür, für Veranstaltungen aller Art.
Beim Sommerfest wird zwar auch gespendet. Aber die Töpfe werden sauber getrennt: Der Landtag spendiert das Fest, die Gäste (überwiegend Ehrenamtliche) kaufen Lose (in der Regel 4000 Stück á zehn Euro, die "Sternstunden" zugutekommen), Firmen stiften die Preise. Das ist nicht zu beanstanden. Die freihändige Umwidmung der Mittel aber sollte sich der Oberste Rechnungshof noch einmal genauer anschauen.
Mit Almosen ist sozialen Einrichtungen nur wenig geholfen
Entscheidender als diese rechtlichen Fragen allerdings ist die politische Dimension. Wenn es zutrifft, dass soziale Einrichtungen für Kinder durch Corona in existenzielle Not geraten sind, dann sind Almosen die falsche Antwort. Dann ist der Landtag als Gesetzgeber gefordert.
Wer viele Milliarden für den Erhalt von Unternehmen und die Rettung von Arbeitsplätzen genehmigen kann, der hat auch alle politischen Möglichkeiten, für soziale Zwecke noch ein paar Millionen extra locker zu machen – auch wenn man in diesem Fall auf publikumswirksame Scheckübergaben verzichten müsste.
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