Ein Mann geht zu einer Prostituierten. Beide haben Sex miteinander. Der Mann filmt das – offenbar gegen den Willen der Frau. Es kommt zum Streit. Das Ausmaß der Auseinandersetzung ist noch nicht bekannt (lesen Sie hier, was wir bislang wissen). Der Mann wird angezeigt.
In dieser „Preisklasse“ bewegt sich – nach allem, was bisher bekannt ist – das, weswegen seit zwei Wochen die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt. In 99 Fällen erregt das kein großes Aufsehen. In diesem Fall schon: Denn es ist nicht irgendeine Person, die sich den Vorwürfen ausgesetzt sieht. Es handelt sich um den Bezirksvorsitzenden der schwäbischen SPD, Linus Förster. Der ist eine Person des öffentlichen Interesses – und deshalb wird die Privatsache des 51-Jährigen plötzlich zum Politikum.
Linus Förster: Was strafrechtlich hängen bleibt, ist noch unklar
Damit versucht er gerade – und auch auf Druck seiner Partei – umzugehen. Es ist richtig, dass Förster zunächst den Bezirksvorsitz ruhen lässt – ebenso sein fachpolitisches Sprecheramt in der Landtagsfraktion.
Vielleicht wird das nicht reichen. Was strafrechtlich hängen bleibt, ist derzeit noch unklar. Bislang geht es vor allem um eine Frage der Moral. Die ist juristisch nicht messbar. So ist jedem selbst überlassen, wie er das (Fehl-)Verhalten Försters beurteilt – oder ob er es verurteilt.
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