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Steuerbetrug: Kommen die Angeklagten im "Goldfinger"-Prozess straffrei weg?

Steuerbetrug

Kommen die Angeklagten im "Goldfinger"-Prozess straffrei weg?

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    Am Augsburger Landgericht wurde ein wesentlicher Punkt des Verfahrens rund um das „Goldfinger“-Modell thematisiert: Von wo aus und vom wem wurden die Geschäfte getätigt?
    Am Augsburger Landgericht wurde ein wesentlicher Punkt des Verfahrens rund um das „Goldfinger“-Modell thematisiert: Von wo aus und vom wem wurden die Geschäfte getätigt? Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbol)

    Der Augsburger Geschäftsmann hatte gerade seinen Anteil an der erfolgreichen Gesundheitsfirma verkauft und einige Millionen Euro damit verdient. Sein Berater schlug ihm vor, in das "Goldfinger"-Modell zu investieren, damit die Steuern nicht den Erlös auffressen. Der Unternehmer war zwar der Ansicht, dass dies eine "Sauerei" ist. Er machte es aber trotzdem. Denn: "Für mich ist unser Modell vergleichbar mit denen der Konzerne, die Gewinne steuersparend ins Ausland verlagern", schrieb er auf. Und notierte weiter: "Beides ist eine legale Sauerei."

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