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Kloster Ettal: Schüler missbraucht: Gericht verurteilt Pater zu Bewährungsstrafe

Kloster Ettal

Schüler missbraucht: Gericht verurteilt Pater zu Bewährungsstrafe

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    Ein 44-jähriger Pater des Klosters Ettal musste sich wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schülern vor Gericht verantworten.
    Ein 44-jähriger Pater des Klosters Ettal musste sich wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Schülern vor Gericht verantworten. Foto: Andreas Gebert, dpa

    Ein Benediktinermönch aus dem Kloster Ettal ist wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er sich einer Sexualtherapie unterziehen.

    Das Urteil des Landgerichts München II ging am Mittwoch auf eine Absprache zwischen den Beteiligten zurück. Der ehemalige Internatslehrer hatte sexuelle Übergriffe auf zwei Buben und den versuchten Missbrauch eines weiteren Schülers eingeräumt. Im Gegenzug war ihm Bewährung in Aussicht gestellt worden.

    Als strafmildernd wertete das Gericht neben dem umfassenden Geständnis auch, dass die Opfer "keine feststellbaren psychischen Schäden" erlitten hätten. Zwei Zeugen gaben an, sie hätten die Übergriffe zwischen 2001 und 2005 nicht als sehr belastend empfunden und trügen dem Angeklagten nichts nach.

    Kloster Ettal kündigt kirchliches Strafverfahren gegen den Pater an

    Auf diesen kommt jetzt ein kirchenrechtliches Verfahren zu, an dessen Ende der Vatikan den Geistlichen laisieren - also aus dem Priesteramt entheben - könnte. Der 45-Jährige lebt inzwischen bei seiner Familie in Frankfurt. Eine Tätigkeit im Bereich Erziehung bleibt ihn nach dem Schuldspruch automatisch verwehrt. Auch das berücksichtigte die Strafkammer strafmildernd.

    "Ob das Strafmaß des Urteils unserem Gerechtigkeitsempfinden entspricht, das kann man in der Tat bezweifeln", teilte der Ettaler Abt Barnabas mit. Er zeigte sich tief enttäuscht: "Auch uns im Kloster bleibt eine große und tiefe Verbitterung. Denn letztlich wurden auch wir zehn Jahre lang bewusst und vorsätzlich belogen." Das Mitgefühl der Benediktiner gelte den Opfern, "weil sie durch die Unehrlichkeit des Paters G. solange auf ein Urteil warten mussten".

    Erst nach einer Banklehre war der Mann ins Kloster eingetreten. Er wurde zum Priester geweiht und unterrichtete seit dem Schuljahr 2001/2002 am Gymnasium des Klosters das Fach Religion. Als Präfekt betreute er jeweils zehn bis zwölf Schüler. In seinem Präfektenzimmer und einmal auch auf einer Berghütte kam es zu den Annäherungen, bei denen der Angeklagte den Jungen unter die Shorts griff.

    Pater geriet erst im Zuge zahlreicher Sex-Skandale ins Visier der Staatsanwaltschaft

    Er wurde nach Beschwerden von Schülern als Lehrer abgelöst. Ins Visier der Staatsanwaltschaft geriet er aber erst im Zuge der Aufdeckung zahlreicher Sex-Skandale an überwiegend geistlichen Internaten. Von der Anklageerhebung bis zum Prozessbeginn vergingen unter anderem wegen Überlastung der Jugendkammer über vier Jahre. Wegen dieser Verzögerung gilt ein Monat seiner Strafe als verbüßt.

    Zum Prozessauftakt hatte der 45-Jährige die Übergriffe noch bestritten und lediglich eine gewisse "Distanzlosigkeit" zu den Jungen eingeräumt. Erst nach der nicht öffentlichen Aussage eines Betroffenen mit Ausweitung der Vorwürfe gestand der Angeklagte seine Verfehlungen und bat um Verzeihung. Bei den Gesprächen zwischen den Beteiligten erklärte er sich zur Zahlung einer Wiedergutmachung von 3000 Euro an den einzigen Nebenkläger im Verfahren bereit. Die Hälfte wird ihm erlassen, wenn er 1500 Euro binnen Monatsfrist bezahlt.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert. Auch die Verteidiger beantragten eine Bewährungsstrafe, nannten aber kein genaues Strafmaß. dpa

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