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Klage in Karlsruhe: Neuer Anlauf gegen Altersgrenze

Klage in Karlsruhe

Neuer Anlauf gegen Altersgrenze

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    Der mit 74 Jahren älteste Landtagsabgeordnete in Bayern, Peter Paul Gantzer.
    Der mit 74 Jahren älteste Landtagsabgeordnete in Bayern, Peter Paul Gantzer. Foto: F.Leonhardt, dpa

    Was den Umgang mit dem Alter angeht, sei selbst der Vatikan fortschrittlicher als der Freistaat Bayern, findet der SPD-Landtagsabgeordnete Peter Paul Gantzer: Schließlich zähle der neue Papst 76 Jahre, während in

    Zwar soll diese Altersgrenze bei der übernächsten Kommunalwahl 2020 auf 67 Jahre steigen. Gantzer, selbst 74, will jedoch alle

    In anderen Berufen wurden Altersgrenzen bereits aufgehoben

    Erst im Dezember war Gantzer allerdings mit einer ähnlichen Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gescheitert. Die Voraussetzungen für eine Klage in Karlsruhe seien allerdings komplett anders, erklärt Gantzers Rechtsbeistand Michael Bihler. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht bereits Altersgrenzen in anderen Berufen aufgehoben: „Deshalb hoffen wir auch am Ende des Tages auf eine andere Entscheidung“, so der Anwalt.

    Zwar gibt es in allen Bundesländern außer in Nordrhein-Westfalen Altersgrenzen für Bürgermeister. Verfassungsklagen gab es nach Kenntnis des Anwalts allerdings bisher nicht – laut Bihler vor allem deshalb, weil gegen Landesgesetze nur binnen eines Jahres geklagt werden könne. Weil die bayerische Regelung erst im letzten Frühjahr geändert wurde, kann Gantzer nun nach Karlsruhe. „Es wird ein Urteil für ganz Deutschland sein“, hofft der SPD-Politiker.

    Für die nächste Wahl käme das Urteil zu spät

    Allerdings muss die Klage zuerst angenommen werden – was laut Anwalt Bihler nicht sicher ist. Und selbst nach einer Zulassung sei erst in zwei bis drei Jahren mit einem Urteil zu rechnen. Für die nächste bayerische Kommunalwahl im Frühjahr 2014 käme ein Richterspruch also in jedem Fall zu spät. Landtags-Senior Gantzer nimmt es mit Humor: „Mir reicht es, wenn ich 2020 als Landrat kandidieren kann.“

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