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Bayern: Kita-Kinder mit Symptomen brauchen in Bayern bald einen negativen Corona-Test

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Kita-Kinder mit Symptomen brauchen in Bayern bald einen negativen Corona-Test

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    In Bayerns Kitas gelten ab Montag strengere Corona-Regeln.
    In Bayerns Kitas gelten ab Montag strengere Corona-Regeln. Foto: A. Kaya (Symbol)

    Kinder und Erzieher mit Erkältungsanzeichen müssen ab kommendem Montag für den Besuch der Kindertagesstätten bayernweit einen negativen Corona-Test vorweisen. Das teilte das zuständige Sozialministerium am Donnerstag in München mit. Der ab dem 15. März gültige Rahmenhygieneplan setzt damit wieder die Empfehlung der beratenden Ärzteschaft um und wird mit der wachsenden Sorge der sich ausbreitenden Coronavirus-Mutation begründet. Auch nach einer Erkrankung muss dann vor der Rückkehr in die Kita ein negativer Test vorgelegt werden. Akzeptiert werden dafür aber nur von Fachpersonal durchgeführte Tests, Laientests seien nicht "ausreichend".

    Erkältungen lassen sich nicht leicht von Corona-Infektion unterscheiden

    "Durch die zunehmende Ausbreitung der Virus-Mutation und der damit verbundenen steigenden Inzidenzen haben wir aber eine neue Situation, die uns Sorge bereitet. Kleine Kinder durchlaufen in ihrer Entwicklung zahlreiche leichte Infektionen mit Symptomen, die sich in der aktuellen Pandemie leider nicht auf den ersten Blick von einer Corona-Infektion unterscheiden lassen", sagte Sozialministerin Carolina Trautner (CSU). Ihr sei bewusst, dass für die Eltern mit zusätzlichen Testungen ein Mehraufwand verbunden sei. Die neue Regel diene aber dem Schutz von Beschäftigen, Eltern und deren Kindern.

    Diese Corona-Regeln gelten aktuell in Bayern

    Die Corona-Regeln in Bayern sollen ab 8. März schrittweise gelockert werden. Die Öffnungsschritte erfolgen zeitlich versetzt und unterscheiden sich regional. Ob und wie sehr Beschränkungen wegfallen, hängt von der Sieben-Tage-Inzidenz vor Ort, also im jeweiligen Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ab.

    Kontaktbeschränkung

    • unter 35: bis zu drei Haushalte und zehn Personen

    35 bis 100: bis zu zwei Haushalte und fünf Personen

    • über 100: ein Haushalt und eine weitere Person

    Kinder werden jeweils nicht mitgezählt.

    Einzelhandel

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: Öffnung des Einzelhandels

    • über 50: Besuch nur nach Terminvereinbarung

    • über 100: nur Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet

    Sport

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50: kontaktfreier Sport mit max. 10 Personen im Außenbereich

    • über 50: Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich

    • über 100: Individualsport nur im Rahmen der Kontaktbeschränkung

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

    50 bis 100 seit 14 Tagen: kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich nur mit tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests

    Buchhandlungen, Archive und Bibliotheken

    Ab 8. März gilt:

    • Buchhandlungen, Archive, Bibliotheken und Büchereien dürfen wieder öffnen.

    Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten

    Ab 8. März gilt:

    • unter 50:Besuch ohne Terminvereinbarung möglich

    50 bis 100: Besuch nur mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung möglich

    • über 100: keine Öffnung

    Schulen

    Ab 15. März gilt:

    • unter 50: Präsenzunterricht in allen Grundschulen und Förderschulen

    • unter 100: Wechselunterricht in allen anderen Schularten

    50 bis 100: Wechselunterricht in Grundschulen

    • über 100: generell Distanzunterricht außer in Abschlussklassen

    Die Festlegung der Unterrichtsform gilt für die gesamte Schulwoche, auch wenn sich die Inzidenz unter der Woche ändert.

    Außengastronomie

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Außengastronomie öffnet

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch der Außengastronomie nur nach Terminbuchung möglich; Personen aus mehreren Hausständen benötigen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest, wenn sie am selben Tisch sitzen

    • über 100: keine Öffnung

    Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos

    Ab 22. März gilt:

    • unter 50 seit 14 Tagen: Theater, Konzert- und Opernhäuser öffnen

    50 bis 100 seit 14 Tagen: Besuch nur mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest

    • keine Öffnung

    Ausgangssperre

    • unter 100: keine Ausgangssperre

    • über 100: Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr

    "Das frühe Aufspüren von Neuinfektionen durch Tests ist gerade mit Blick auf ansteckendere Virus-Mutationen essenziell um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen", sagte Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. Wie bisher dürfen auch nach der neuen Regel kranke Kinder oder Betreuer, etwa mit Fieber und Durchfall, Kindertagesbetreuungen nicht besuchen. (dpa/lby)

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