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Kirche: Debatte um Kirchensteuer: Das verdient ein Bischof

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Debatte um Kirchensteuer: Das verdient ein Bischof

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    Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat angeregt, über die Abschaffung der Kirchensteuer nachzudenken.
    Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke hat angeregt, über die Abschaffung der Kirchensteuer nachzudenken. Foto: Armin Weigel, dpa

    Der Vorstoß des katholischen Eichstätter Bischofs Gregor Maria Hanke, die Kirchenfinanzierung zu reformieren, ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf Zustimmung gestoßen. Das Ministerium ist für die „Staatsleistungen“ zuständig. Die Bundesländer zahlen den Kirchen jährlich Millionenbeträge als Ausgleich für Enteignungen kirchlichen Eigentums im Rahmen der Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts. Seit 100 Jahren besteht ein Verfassungsauftrag, die Zahlungen abzulösen – was bislang für ganz Deutschland nicht umgesetzt ist.

    Hanke hatte im Interview mit unserer Redaktion von zwei Lösungen gesprochen: Die Kirche könne auf die Gelder aus den Staatsleistungen verzichten. Oder: Personengebundene Staatsleistungen wie die Bischofsgehälter könnten in kirchliche Kindergärten oder Schulen fließen, die auch Nicht-Katholiken offenstehen.

    Dazu erklärte das Kultusministerium am Freitag: „Ein Verzicht der Kirche auf die Staatsleistungen wäre kurzfristig umsetzbar.“ Aus Sicht des Ministeriums sei die Kirche auch „nicht gehindert, die Mittel, die sie zum Beispiel für Personalkosten vom Staat erhält, und die in ihren Haushalt fließen, kirchenintern für Schulen oder Kindergärten zu verwenden und dafür in höherem Maße Kirchensteuermittel für die Besoldung einzusetzen“.

    Das verdienen Bischöfe in Augsburg, Eichstätt oder Würzburg

    Dazu muss man wissen: Der Freistaat zahlt unter anderem die Bischofsgehälter als Pauschale. Gesetzlich festgelegt ist, dass etwa der Eichstätter Bischof – wie der Augsburger oder der Würzburger Bischof – ein Grundgehalt in Höhe der Besoldungsgruppe B6 sowie eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von jeweils 90 Euro bekommt. In B6 Eingruppierte erhalten laut Besoldungsordnung 9290,92 Euro im Monat.

    Im Interview hatte Hanke angesprochen, dass der Bischof von Rotterdam, ein guter Freund von ihm, nur 1000 Euro beziehe – aus Spenden von Gläubigen. Er selbst müsste bei 1000 Euro seinen gewohnten Lebensstil stark ändern, als Mönch sollte er das jedoch hinbekommen, sagte Hanke. Er warb in diesem Zusammenhang auch für ein Nachdenken über die Kirchensteuer. Ihm gefalle ein Modell der Freiwilligkeit. Demnach leisten Gläubige mit Spenden Beiträge für die Kirche.

    Der evangelische bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland ist, sagte dazu: „Die Ausstrahlungskraft der Kirche hängt nie an einem bestimmten Finanzierungssystem.“ Zugleich gab er zu bedenken: „Niemand sollte unterschätzen, wie viele segensreiche Aktivitäten für Kirche und Gemeinwesen insgesamt durch die Kirchensteuer möglich sind.“

    Ob die katholischen Bischöfe Hankes Anregungen aufgreifen, ist ungewiss. Zumindest stehen die Themen Kirchensteuer und Staatsleistungen nicht auf der Tagesordnung der Frühjahrsvollversammlung der bayerischen Bischöfe, die am Dienstag und Mittwoch in Schloss Hirschberg, dem Tagungshaus der Diözese Eichstätt, zusammenkommen werden.

    Kultusministerium hegt Zweifel an Verzicht der Kirche

    Dass die Kirchen auf Staatsleistungen verzichten werden, hält man im bayerischen Kultusministerium für eher unwahrscheinlich. Eine Sprecherin erklärte: „Die Staatsregierung hält die vollständige Ablösung der Staatsleistungen zwar für wünschenswert, sieht aber hierfür derzeit angesichts der zu erwartenden Höhe der Ausgleichsbeträge keine realistische Option.“ Die erforderlichen Ausgaben „wären im Staatshaushalt nicht darstellbar“. Ihren Angaben zufolge gab der Freistaat 2018 rund 98 Millionen Euro für Staatsleistungen aus. Das Bistum Augsburg erhielt nach eigenen Angaben 2017 rund 11,24 Millionen Euro an Entschädigungszahlungen.

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