Missbrauchsvorwürfe: Dekan mit sofortiger Wirkung freigestellt
In Bayern gibt es in einem weiteren Fall einen Missbrauchsverdacht gegen einen katholischen Geistlichen. Der Dekan wurde vom Bistum Augsburg freigestellt.
Das Bistum Augsburg hat einen Geistlichen „mit sofortiger Wirkung“ von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet und damit von allen seinen Aufgaben freigestellt. Das erklärte das katholische Bistum am Donnerstagvormittag in einer Pressemitteilung. Der Generalvikar des Bischofs von Augsburg, Harald Heinrich, hatte demnach zuvor die dafür zuständige Staatsanwaltschaft über „einen sehr ernst zu nehmenden Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den Priester des Bistums in einem konkreten Fall informiert“.
Missbrauch in der katholischen Kirche: Dekan mit sofortiger Wirkung freigestellt
Die zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen bestätigte unserer Redaktion noch am Vormittag, dass sie mit dem Fall befasst ist und ein Ermittlungsverfahren gegen einen Geistlichen aus ihrem Zuständigkeitsbereich eingeleitet hat. Den Namen des Dekans, der unserer Redaktion bekannt ist, wollte sie „weder dementieren noch bestätigen“. Im Bistum Augsburg gibt es 23 Dekanate, die jeweils aus mehreren Pfarrgemeinden bestehen. Dekane sind führende Kleriker.
In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Memmingen hieß es am frühen Donnerstagnachmittag: "Es besteht der Anfangsverdacht, dass sich der Geistliche über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht hat." Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen. Weitere Auskünfte könnten aus diesem Grund derzeit nicht erteilt werden. Die Staatsanwaltschaft wies "ausdrücklich" auf die in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geltende Unschuldsvermutung hin.
Ein Kirchenmitglied aus dem Dekanat sagte unserer Redaktion: „Der Vorwurf macht mich fassungslos. Man fühlt sich wie vor den Kopf gestoßen." Gleichzeitig dürfe man aber nicht vergessen, dass für jeden Menschen zunächst die Unschuldsvermutung gelte. "Es gibt bis auf den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ja noch keine weiteren Informationen zu dem Fall. Man weiß schlichtweg nicht, ob tatsächlich etwas vorgefallen ist.“
Entsprechend der kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche und den kirchenrechtlichen Normen in diesem Fall, hat Bischof Bertram Meier, wie es in der Pressemitteilung des Bistums Augsburg weiter hieß, im Vorfeld auch die dafür zuständige Kongregation für die Glaubenslehre in Rom informiert und um Entscheidung gebeten. Die vom Kirchenrecht in solchen Fällen vorgesehene kanonische Voruntersuchung sei eingeleitet.
Staatsanwaltschaft: "Es besteht ein Anfangsverdacht" gegen den Dekan
Generalvikar Harald Heinrich wird mit den Worten zitiert: „Die zu Protokoll gegebenen Aussagen in diesem uns bekannt gewordenen Fall erschüttern uns zutiefst. Wir nehmen den Fall sehr ernst und werden alles daransetzen, eine durchgängige, lückenlose und transparente Aufklärung sicherzustellen.“
Über einen weiteren Einsatz des Geistlichen werde auf der Grundlage der Unschuldsvermutung nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und vor allem der finalen Prüfung des Falls durch die Kongregation für die Glaubenslehre entschieden.
„Mir ist schmerzlich bewusst, dass diese Nachricht besonders für alle Gläubigen in den betroffenen Gemeinden, wie für die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein großer Schock sein muss. Wir bemühen uns zeitnah Klärungen über das weitere Vorgehen und die Nachfolge herbeizuführen. Dabei werden wir selbstverständlich auch die Verantwortlichen in der Pfarreiengemeinschaft miteinbeziehen“, so der Generalvikar. Nach Informationen unserer Redaktion wurden Pfarrgemeinderatsmitglieder vor Ort bereits informiert.
Bischof Bertram Meier erklärte: „Wir brauchen eine Reinigung des Gedächtnisses, damit die so sehr gewünschte geistliche Erneuerung der Kirche zur Entfaltung kommen kann. Versagen und Schuld müssen benannt werden – das sind wir den Betroffenen schuldig.“
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Es kann kein Vertrauen in kirchliche Mitarbeiter geben, die sich primär erstmal selbst bedienen, so wie dieser Bischof und sein Generalvikar beim impfen schon im Januar.
Welche Vorbildfunktion maßen sich solche Leute eigentlich an?
Welches Recht haben sie, mit dem Finger auf Andere zu zeigen?
Ganz klar ist sexueller Missbrauch schwerstens zu verurteilen.
Aber solche Kleriker als die selbsternannten Aufklärer dafür?
Mir wird schlecht bei dem Gedanken daran.
Versagen und Schuld müssen benannt werden:
Jawohl Herr Meier, bitte tun Sie es, bevor Sie mit dem Finger auf andere zeigen und schicken sie nicht einen Pressesprecher mit zusammengebastelten Notlügen vor.
Die Unglaubwürdigkeit und Dreistigkeit solcher Kirchenfürsten sind zum Kotzen.
Der Herr Bischif Bertram Meier sagt das sind wir den Betroffenen schuldig.ich hoffe auch das er diese Worte gebraucht bei der Opferentschädigungszahlungen Ich hatte schon 7 Richter gehabt wegen meinen Antrag auf Opferentschädigung die jetzt als Richter für die Kirche tätig sind .da sie jetzt im Ruhestand sind.. Für eine gerechte Entschädigungzahlung kämpfe ich schon seit 10 Jahren beim Bistumm Augsburg. Nur sein Bedauern auszusprechen ist den Missbrauchsopfer nicht geholfen und schon gar nicht eine gebalte Richterschaft, Wenn du als Missbrauchsopfer einen Antrag auf Opferentschädigung stellst bei der Kirche ,dann sollte man es sich gut überlegen,denn unsere Kirche macht dir dann das Leben schwer,und sie geben dir nur eine kleine Entschädigungssumme da mit du ruhig gestellt bist Ich finde es gut wenn die Kirche den Missbrauch aufarbeiten möchte,doch bei Opferentschädigungszahlungen zeigt die Kirche ihr wahres Gesicht.. Ich hoffe für unsere Kirche,stellt nicht das Geld nicht in den Vordergrund ,.sondern das Missbrauchsopfer ,Amen
Gehen sie davon aus, daß jedes verstorbene Opfer und jeder verstorbene Täter für die Kirche ein gelöstes Problem darstellen und daß die Kirche genau diesen Lösungsweg beschreitet.
Sonst würde nicht im mittlerweile zwölften Jahr diskutiert, Studien und Gutachten bestellt und wieder abbestellt sondern gehandelt.