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Kindesmissbrauch: Der Richter rechnet mit dem pädophilen Kinderarzt ab

Kindesmissbrauch

Der Richter rechnet mit dem pädophilen Kinderarzt ab

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    Erneut eine strenge Strafe: Harry S. mit Anwalt Moritz Bode.
    Erneut eine strenge Strafe: Harry S. mit Anwalt Moritz Bode. Foto: Peter Fastl

    Es ist zunächst einfach ein Urteil. Eines, das nur wenige Prozessbeobachter überrascht. Der pädophile Augsburger Kinderarzt Dr. Harry S. wird am Dienstag vor dem Landgericht zu zwölf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem ordnen die Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Und sie bestimmen, dass Harry S., 44, nie wieder als Arzt arbeiten darf. Mehr als 20 Jungen hat der Angeklagte in seiner Freizeit missbraucht. Zum Teil betäubte er sie auch mit Medikamenten, um sie vergewaltigen zu können.

    Doch es ist noch mehr als ein Urteil, was der Vorsitzende Richter der 3. Strafkammer, Roland Christiani, in mehr als eineinhalb Stunden vorträgt. Es ist eine Abrechnung mit dem Angeklagten und dessen Verteidigern. Mit ihrem Urteil bleiben die Richter nur knapp unter der ersten Strafe, die im März 2016 von einer anderen Strafkammer gegen den Mediziner verhängt worden ist. Damals standen am Ende 13,5 Jahre Haft. Harry S. war mit dem Urteil nicht einverstanden. Seine Anwälte legten deshalb Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf und verlangte, dass in einem neuen Prozess genauer geprüft werden muss, ob Harry S. trotz seiner krankhaften sexuellen Fixierung auf kleine Jungen wirklich voll schuldfähig ist.

    In der Neuauflage des Prozesses kamen vier Gutachter zu Wort. Unterm Strich gingen alle davon aus, dass Harry S. schuldfähig war. Das Gericht sah deshalb keinen Grund, die Strafe zu deutlich abzumildern. Im Gegenteil. Richter Roland Christiani sagt zum Angeklagten: „Sie sind im ersten Durchlauf unserer Ansicht nach viel zu gut davongekommen.“ Dass Harry S. nun etwas milder bestraft werde, hänge alleine mit den gesetzlichen Vorgaben zusammen. Richter müssen eine lange Verfahrensdauer berücksichtigen. Mehrfach spricht Christiani von der „angeblichen“ Reue und der Taktik der Verteidiger, die offenbar nur darauf abziele, das Strafmaß möglichst weit zu senken. Der Richter lässt an mehreren Stellen durchblicken, dass er wenig davon hält, Harry S. als kranken Täter zu betrachten, der therapeutische Hilfe benötigt. Er wirft die Frage auf, ob eine Therapie für Harry S. das Richtige ist oder nicht eher eine „Rechtsberatung“, bei der ihm einfach jemand klarmache, dass er sich an die Gesetze zu halten habe. Harry S. gehöre zu jenen Tätern, die sich erst hinterher, wenn sie erwischt worden sind, als „ach so krank“ sehen würden. Zuvor habe er es als Belohnung empfunden, Kinder zu missbrauchen und dabei nicht erwischt zu werden. Dass der Angeklagte Kinderarzt sei, mache die Taten besonders schlimm. Er habe genau gewusst, in welchem Ausmaß er die Seelen der Kinder „stranguliert“ und „mit Füßen getreten“ habe.

    Der Richter geht auch auf die Frage ein, wie das Sexualleben des pädophilen Arztes künftig aussehen könne. Harry S. hatte gegenüber einem Gutachter die Hoffnung geäußert, eine Beziehung mit einem erwachsenen Mann eingehen zu können. Fachleute halten das aber für sehr schwierig. Und Richter Roland Christiani zeigt deutlich, was er davon hält. Er sagt zum Angeklagten: „Ich habe befürchtet, dass Sie noch einen Knastbruder in den Zeugenstand holen, der bezeugt, wie geil der Sex mit Ihnen war.“

    Die Verteidiger Ralf Schönauer und Moritz Bode hatten für eine Strafe von maximal acht Jahren plädiert und darauf verwiesen, dass Harry S. die Taten gestanden und den Opfern Entschädigungen angeboten hatte. Die Verteidiger hatten sich auch gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Ob sie das Urteil nun wieder anfechten werden, lassen die Anwälte erst einmal offen. Harry S. verfolgt die Worte des Richters mit versteinerter Miene. Als Roland Christiani ihn am Ende fragt, ob er das Urteil verstanden habe, ist er nicht in der Lage, eine Antwort zu geben. Eine Woche hat er nun Zeit, darüber nachzudenken, ob er das Urteil annimmt oder sich erneut dagegen wehren will.

    Die Augsburger Rechtsanwältin Marion Zech hat ein Opfer von Harry S. in den Prozessen vertreten. Sie begrüßt das strenge Urteil. Sie hatte im Plädoyer schon an den Angeklagten appelliert: „Seien Sie Manns genug und nehmen Sie dieses Mal das Urteil an, egal wie es ausfällt.“

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