Nach 22 Uhr müssen der Döner und der, der ihn verspeist, drinnen bleiben. So hat das Augsburger Verwaltungsgericht in einem Streit zwischen der Stadt Kempten und dem örtlichen „Rathaus-Kebap“ entschieden. Damit fiel das Urteil gänzlich anders aus als das des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vor sieben Jahren. Der hatte ein „Döner-Verbot“ der Stadt Augsburg gekippt, das Imbissbetreibern in der Innenstadt untersagt hatte, nach 1 Uhr noch Speisen zum Mitnehmen zu verkaufen.
Stein des Anstoßes war in beiden Fällen die beeinträchtigte Nachtruhe der Anwohner gewesen. Über laute Unterhaltungen und laufende Automotoren vor dem Imbiss hatten sich die Kemptener beschwert. Davon sind sie nun erlöst. Denn die Klage des Inhabers gegen das Verbot der Stadt wurde abgewiesen.
Kein Döner nachts auf der Straße
Die Deutschen und der Döner
In den 1970er-Jahren bot in Berlin der erste Imbiss Döner Kebap (Kebap ist das türkische Wort für Grillfleisch) an.
Im Original wird Lamm- oder Hammelfleisch verwendet, in Deutschland heute überwiegend Pute, gelegentlich auch Kalb.
Es wird meist in einer Soße mit scharfem Paprika, Zwiebeln, Salz, Pfeffer und Kreuzkümmel mariniert.
Das Gericht hat in Anatolien eine jahrhundertealte Tradition.
Aus hygienischen Gründen schichten heute Imbissbetreiber ihre Spieße nicht selbst, sondern lassen sich von Fleischfabriken mit tiefgefrorener Ware beliefern. (az)
Eigentlich war am Mittwoch die Fortsetzung der Verhandlung, die im August begonnen hatte, angesetzt gewesen. Doch weil die Inhaber-Familie dann doch auf die mündliche Verhandlung verzichtet hatte, entschied das Gericht schriftlich. Der Döner-Besitzer hatte zuvor eine Unterschriftenaktion gestartet und war von 3000 Kunden unterstützt worden. Bisher ignoriert er das nächtliche Straßenverkaufsverbot, was die Stadt Kempten auch stillschweigend toleriert hat. Wie sie das Verbot künftig durchsetzt, ist unklar. Oberbürgermeister Thomas Kiechle hat mehrfach erklärt, dass es kaum möglich sei, ständig nachts Kontrolleure loszuschicken.
Der Imbissbesitzer hat jetzt einen Monat Zeit, in Berufung zu gehen. Sollte die erfolgreich sein, könnte er eine „unverhältnismäßige Ausgestaltung“ der Sperrzeitenverordnung anführen. So hatte der Verwaltungsgerichtshof seine Entscheidung im Fall des Kollegen aus Augsburg begründet. Für Nicht-Juristen: Es gibt auch nachts Kebap. Zum Mitnehmen. In Kempten.