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Kempten: Prozess gegen Drogenfahnder: Darum könnte die Strafe milde ausfallen

Kempten

Prozess gegen Drogenfahnder: Darum könnte die Strafe milde ausfallen

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    Armin N. hat am ersten Prozesstag gestanden. Das wird seine vermutliche Haftstrafe wohl deutlich senken.
    Armin N. hat am ersten Prozesstag gestanden. Das wird seine vermutliche Haftstrafe wohl deutlich senken. Foto: Ralf Lienert

    Mit einem juristischen Paukenschlag hat gestern der spektakuläre Strafprozess gegen den früheren Leiter der Allgäuer Drogenfahndung begonnen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung steuern bereits nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Kemptener Landgericht auf eine Strafmaß-Reduzierung zu. Die Haftdauer für den 53-jährigen Polizisten Armin N., in dessen Dienstschrank im Februar 2014 über 1,8 Kilo Kokain entdeckt wurden, soll auf sechseinhalb bis sieben Jahre begrenzt werden.

    Grundlage wäre ein „Deal“, also eine Absprache im Vorfeld des Prozesses. Der hochrangige Beamte, der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft sitzt, muss sich nicht nur wegen unerlaubten Drogenbesitzes verantworten. Ihm wird auch vorgeworfen, seine Ehefrau vergewaltigt und auf lebensbedrohliche Weise attackiert zu haben. Auch eine Autofahrt, bei der er mit 1,49 Promille Alkohol im Blut am Steuer saß, wird verhandelt.

    Armin N. zeigt Reue

    Koks-Affäre um Drogenfahnder im Allgäu

    In der Kokain-Affäre bei der Kemptener Polizei geht es um 1,8 Kilogramm der Droge – zunächst war von 1,5 oder 1,6 Kilo die Rede.

    Der Reinheitsgrad war mit 23,5 Prozent vergleichsweise gering.

    Alter oder Herkunft des Kokains konnten nicht geklärt werden.

    Dass der Stoff aus „dunklen Kanälen“ stammt, könne nicht ausgeschlossen werden, doch vieles spricht laut Anklageschrift dafür, dass das Kokain aus einem früheren Ermittlungsverfahren kommt.

    Die Anklage zeigt, dass es bei den Behörden offenbar jahrelang bei Aufbewahrung und Vernichtung von beschlagnahmten Drogen gravierende Versäumnisse gegeben hat.

    Ein während der Ermittlungen gestorbener Top-Vertreter der Kemptener Staatsanwaltschaft hat dazu laut Bericht widersprüchliche Angaben gemacht.

    Der ehemalige Chef-Drogenfahnder ist nicht nur wegen des Kokains angeklagt.

    Ihm wird auch vorgeworfen, seine Ehefrau vergewaltigt und ihr mit dem Tod gedroht zu haben.

    Die Ehefrau muss laut der Anklageschrift durch eine Art "Ehehölle" gegangen sein.

    Würde er in allen Punkten schuldig gesprochen, ergäbe dies nach Einschätzung von Juristen rechnerisch eine Haftdauer von über zehn Jahren. Die Reduzierung auf maximal sieben Jahre knüpft die Staatsanwaltschaft an Bedingungen, wie es in solchen Fällen üblich ist.

    Neben dem bereits erfolgten Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem die Ehefrau 35 000 Euro Schmerzensgeld erhalten hat, verlangt die Anklage ein Geständnis. Dies ist zu Prozessbeginn weitgehend erfolgt. Armin N. räumte alle Vorwürfe ein, machte aber zur Herkunft des Kokains keine präzisen Angaben. Seine Verfehlungen bedauerte er „zutiefst“.

    Der Deal, in der Justiz Verständigung genannt, ist kein seltenes Instrument in einem Strafprozess. Besonders häufig kommt er in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren vor, um deren Dauer zu verkürzen, sagt Strafrechts-Professor Johannes Kaspar von der Universität Augsburg. In anderen Fällen wie schweren Gewalttaten ist er eine Option, um Opfern die Aussage vor Gericht zu ersparen.

    Urteil könnte am 9. Februar fallen

    Warum nun hier die Staatsanwaltschaft im Vorfeld der Verhandlung eine Verständigung angestrebt hat, ist bislang unklar. Sie wollte sich dazu in dieser Phase des Prozesses nicht äußern.

    Dass der Vorsitzende Richter in Kempten schon nach Verlesung der Anklageschrift auf die Möglichkeit eines Deals hingewiesen hat, hält Kaspar für gängige Praxis. „Er ist dazu verpflichtet, möglichst früh in der Verhandlung über bereits erfolgte Verständigungsgespräche zu informieren.“ Dies sei ein Zeichen von Transparenz.

    „Es geht darum, den Eindruck von Mauschelei zu verhindern“, sagt der Professor. Darauf legt auch Peter Preuß, Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft München I, Wert. „Die Verständigung ändert außerdem nichts an der Verpflichtung des Gerichts, den Sachverhalt sorgfältig aufzuklären.“ Der zunächst auf fünf Verhandlungstage angesetzte Prozess wird womöglich früher beendet. Ein Urteil könnte schon am 9. Februar fallen.

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