Vorerst kein Snack auf dem Weg von der Party nach Hause: Ein Gastronom aus Kempten darf weiterhin nachts keine Döner zum Mitnehmen verkaufen. Das Verwaltungsgericht Augsburg vertagte am Mittwoch eine Entscheidung in der Sache. Der Mann hatte gegen eine Auflage der Stadt im Allgäu geklagt, die es ihm verbietet, seine gefüllten Brotfladen nach 22 Uhr auf die Straße zu verkaufen.
Anwohner hatten über Lärm am Döner-Imbiss geklagt
Nach Auskunft der Stadt darf der Mann zwar bis frühmorgens Döner verkaufen. Denn in Kempten gibt es mit Ausnahme einer Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens keine Sperrstunde für Gaststätten. Nur der Verkauf zum Mitnehmen sei ihm untersagt, sagte ein Sprecher.
Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärm reagiert. Das nächtliche Verkaufsverbot konnten die Behörden über das Baurecht umsetzen: Der Döner-Imbiss war vor einigen Monaten in eine andere Immobilie im Zentrum der Allgäuer Stadt umgezogen. Dafür hatte der Betreiber eine neue Baugenehmigung gebraucht. Die Stadt erteilte diese Ende 2016 - verbunden allerdings mit der besagten Auflage. Mehr dazu lesen Sie hier. dpa/lby