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Kempten: Polizist leidet noch heute unter der Zugschießerei im Alex

Kempten

Polizist leidet noch heute unter der Zugschießerei im Alex

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    Bei einer Schießerei in einem Zug wurden zwei Polizisten verletzt, ein Mann starb.
    Bei einer Schießerei in einem Zug wurden zwei Polizisten verletzt, ein Mann starb. Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

    Das Urteil des Kemptener Landgerichts gegen des aus Kasachstan stammenden Michael W. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mannes gegen das Urteil des Kemptener Landgerichts vom 11. März dieses Jahres als unbegründet verworfen.

    Die Große Strafkammer in Kempten hatte W. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Zudem hatte das Gericht die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

    Aus dem Waggon gesprungen

    Der in Augsburg lebende Michael W. und sein beim Sprung aus dem Zug ums Leben gekommener russischer Komplize Viktor P. (20) waren am 21. März vergangenen Jahres im Alex von München ins Allgäu von zwei Beamten der Bundespolizei routinemäßig kontrolliert worden. Dabei stellte sich heraus, dass P. per Haftbefehl gesucht wurde. Er wollte sich einer Festnahme entziehen und versuchte zu fliehen.

    Michael W. wollte ihm zu Hilfe eilen, entriss einem Bundespolizisten die Dienstwaffe und zielte damit auf die Beamten. Beide wurden schwer verletzt. Leicht verletzt wurde bei der Schießerei zudem ein Beamter des Landeskriminalamtes aus Immenstadt, der als Fahrgast zufällig in dem Zug saß und seinen angegriffenen Kollegen half. W. hatte sich beim anschließenden Sprung aus dem Zug lebensgefährliche Verletzungen zugezogen. Vor der spektakulären Zugschießerei war W. wegen Drogendelikten verurteilt worden.

    Der seinerzeit verletzte, 45-jährige Beamte ist heute noch nicht dienstfähig. „Es ist nicht absehbar, wann und ob er wieder arbeiten kann“, sagte ein Sprecher der Rosenheimer Bundespolizei gestern auf Anfrage.

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