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Kempten: Mit Schlägen Tochter zum Sex gezwungen: 47-Jähriger vor Gericht

Kempten

Mit Schlägen Tochter zum Sex gezwungen: 47-Jähriger vor Gericht

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    Mit Schlägen Tochter zum Sex gezwungen: 47-Jähriger vor Gericht
    Mit Schlägen Tochter zum Sex gezwungen: 47-Jähriger vor Gericht

    Wegen mehrfacher Vergewaltigung seiner Tochter muss sich ein Mann zum zweiten Mal vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil aufgehoben. Wie in der ersten Verhandlung schwieg der dreifache Vater zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Kempten. Der 47-Jährige ließ am Mittwoch seinen Anwalt erklären, dass er zur Sache keine Angaben mache.

    Das Mädchen war erst zwölf Jahre alt

    Ihm wird vorgeworfen, seine älteste Tochter in den Jahren 2006 bis 2011 in der gemeinsamen Wohnung in Lindenberg (Landkreis Lindau) immer wieder zum Geschlechtsverkehr genötigt zu haben. Die Schülerin soll zwölf Jahre alt gewesen sein, als er sich das erste Mal an ihr vergangen habe. Den Antrag des Anwalts der heute 19-jährigen Nebenklägerin, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen, lehnte das Gericht ab.

    Laut Anklage soll der Mann seine Tochter zunächst unter Druck gesetzt haben, indem er ihr nur dann erlaubte, nach draußen zu gehen und mit ihren Freundinnen zu spielen, wenn sie zuvor den Geschlechtsverkehr mit ihm über sich hatte ergehen lassen. Als die Tochter begann, sich gegen die sexuellen Übergriffe des Vaters zu wehren, soll er sie auch körperlich misshandelt haben.

    Um sie gefügig zu machen, hat er das Mädchen geschlagen

    Unter anderem soll er das Mädchen mehrfach ins Gesicht gebissen und es mit einem Duschkopf geschlagen haben. Darüber hinaus soll er die Tiere seiner Tochter misshandelt haben, um sie gefügig zu machen. Er soll ihren Hasen getötet und ihren Hund geschlagen haben.

    In einem ersten Prozess war der Angeklagte im November 2012 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft und anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf. dpa/lby/AZ

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