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Kempten: Mit Prügel und Bissen Sex erzwungen: Vater schweigt zu Vorwürfen

Kempten

Mit Prügel und Bissen Sex erzwungen: Vater schweigt zu Vorwürfen

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    Wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner eigenen Tochter steht ein Mann in Kempten vor Gericht.
    Wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner eigenen Tochter steht ein Mann in Kempten vor Gericht. Foto: Johannes Eisele (dpa)

    Wegen des Verdachts der Vergewaltigung seiner eigenen Tochter, Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Inzest muss sich seit gestern ein 47 Jahre alter Mann vor der zweiten Strafkammer des Kemptener Landgericht verantworten. Die erste Kammer dieses Gerichts hatte ihn im November 2012 für schuldig befunden und zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Gegen dieses Urteil war der aus Hannover stammende und zuletzt im Westallgäuer Lindenberg wohnhafte Mann in Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hatte das erstinstanzliche Urteil aufgehoben.

    Der Angeklagte schweigt

    Die Karlsruher Richter kamen zu dem Ergebnis, dass die Glaubwürdigkeit der Tochter des Angeklagten nicht hinreichend geprüft worden sei. Auch habe die Landgerichtskammer dem Angeklagten in unzulässiger Weise sein Schweigen während des Ermittlungsverfahrens und während der Hauptverhandlung vorgehalten. Zudem konnte der Bundesgerichtshof offensichtlich die Begründung für die verhängte Sicherungsverwahrung nicht nachvollziehen. Auch gestern machte der aus der Haft vorgeführte Angeklagte keinerlei Angaben - weder zu seinem persönlichen Werdegang noch zur Sache. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine damals zwischen 13 und 17 Jahre alte leibliche Tochter vergewaltigt zu haben. Immer wieder habe er das Mädchen zwischen Herbst 2006 und Februar 2011 zu sexuellen Handlungen gezwungen und auch körperlich misshandelt. Laut Anklageschrift biss er das Kind derart ins Gesicht, "dass es mit Hämatomen übersät war". Er soll seine Tochter gezwungen haben, in der Badewanne zu schlafen und mit dem Duschkopf auf das Mädchen eingeschlagen haben. Zum Zeitpunkt der Übergriffe hatte das Mädchen bei seinem Vater gewohnt. Die Mutter der heute 19-Jährigen lebte zur Tatzeit bereits getrennt von dem jetzt Angeklagten zusammen mit den beiden weiteren gemeinsamen Töchtern in einer anderen Wohnung. Ohne sichtbare Rührung reagierte der Angeklagte gestern auf das Verlesen der Anklage durch die Staatsanwältin. Neben den wiederholten Missbrauchsfällen seiner eigenen Tochter muss sich der Mann auch wegen zweier Vergehen gegen das Tierschutzgesetz verantworten. Er soll den Hund seiner Tochter ohne ersichtlichen Grund geschlagen und einen Hasen des Kindes in die Badewanne geschleudert haben, sodass dieser starb. Der Antrag des Nebenklagevertreters auf Ausschluss der Öffentlichkeit für den gesamten Prozess lehnte die Strafkammer nach längerer Beratung ab.

    Fünf Prozesstage angesetzt

    Die 19 Jahre alte Tochter des Angeklagten wird im Laufe des Verfahrens erneut aussagen müssen. Die Staatsanwältin sprach sich dafür aus, sie im Sitzungssaal zu vernehmen und nicht etwa an einem anderen Ort. Allerdings könne der Vater für diese Vernehmung ausgeschlossen werden und die Aussagen seiner Tochter an einem anderen Ort mittels Videoübertragung mitverfolgen. Der Prozess ist auf weitere fünf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist voraussichtlich Mitte Februar zu rechnen.

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