Um den nächtlichen Straßenverkauf von Döner geht es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Ein Gastronom aus Kempten klagt gegen eine Auflage der Stadtverwaltung, die ihm untersagt, seine Brotfladen nach 22 Uhr zum Mitnehmen zu verkaufen. Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden reagiert. Bis um fünf Uhr morgens werden in dem Imbiss im Zentrum der Allgäuer Stadt Döner verkauft - das sorgt laut den Anwohnern für einen zu hohen Lärmpegel.
Nach Auskunft der Stadt darf der Mann zwar bis frühmorgens Döner verkaufen. Denn in Kempten gibt es mit Ausnahme einer Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens keine Sperrstunde für Gaststätten. Nur der Verkauf zum Mitnehmen sei ihm untersagt, sagte ein Sprecher.
Die Stadt hatte das Verkaufsverbot über das Baurecht umgesetzt: Der Döner-Imbiss war vor einigen Monaten in ein anderes Geschäft umgezogen. Dafür hatte er eine neue Baugenehmigung gebraucht. Weil dadurch eine Nutzungsänderung der Immobilie entstand, konnte die Stadt die Beschränkung des Straßenverkaufs nach 22 Uhr erlassen. dpa/lby