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Kempten: Das Bankgeheimnis war nicht immer sicher

Kempten

Das Bankgeheimnis war nicht immer sicher

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    Die Sparkasse Allgäu hat gegen das Finanzamt geklagt. Acht Jahre später gab es erst ein Urteil.
    Die Sparkasse Allgäu hat gegen das Finanzamt geklagt. Acht Jahre später gab es erst ein Urteil. Foto: Matthias Becker

    Es geschah zu jener Zeit, als es in Europa noch Bankgeheimnisse gab und Panama ausschließlich wegen des gleichnamigen Kanals von sich reden machte. Schon damals betrieb die Sparkasse Allgäu eine kleine Zweigstelle auf österreichischem Boden, bei der deutsche Kunden auch schon mal Vermögenswerte hinterlegten. Alles kein Problem, dachte man.

    Bis 2008 plötzlich ein Schreiben des Finanzamtes Kempten in der Filiale eintraf. Darin stand, dass die Bank Auskunft über das Vermögen eines verstorbenen Mannes geben möge, damit das deutsche Erbschaftsteuerrecht angewendet werden könne. Das lehnte die Sparkasse strikt mit Hinweis auf das Bankgeheimnis ab, das damals noch auf österreichischem Boden galt. Eine Herausgabe der Informationen wäre sogar strafbar gewesen.

    Die Sparkasse klagte gegen die Aufforderung des Finanzamts. Der Bundesfinanzhof leitete das Verfahren schließlich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter, nachdem die Sparkasse sich weigerte, dem Finanzamt alle Kontodaten der zwischen 2001 und 2008 verstorbenen Kunden zu geben.

    In Luxemburg fiel gestern – acht Jahre nach dem Beginn des Streits – die Entscheidung. Die Richter gaben bekannt, dass das Finanzamt das Recht hat, nach den Kundendaten der österreichischen Filiale zu fragen. Und dass es dem österreichischen Bankengeheimnis nicht im Weg stehe, wenn die Daten der bereits verstorbenen deutschen Sparer preisgegeben werden (AZ. EuGH Rechtssache C-522/14).

    Der Chef der Sparkasse Allgäu ist froh, dass endlich eine Entscheidung gefallen ist

    Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Allgäu, Manfred Hegedüs, ist froh, dass es endlich zu einer Entscheidung gekommen ist. „Eine Tendenz, in welche Richtung die Verhandlung gehen würde, war vorher nicht auszumachen“, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Enttäuscht ist der Chef der Allgäuer Sparkasse nicht. „Das Ziel der Klage war es, Rechtsklarheit zu schaffen. Die haben wir jetzt. Wir sind zufrieden.“ Nun sei es am Bundesfinanzhof, den Beschluss umzusetzen.

    Für Kunden der österreichischen Sparkassen-Filiale ändert sich, unabhängig vom endgültigen Urteil des Bundesfinanzhofs, aber nichts. Denn 2012 trat ohnehin eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Österreich zum gegenseitigen Informationsaustausch in Kraft. Die galt zwar rückwirkend, aber nur für ein Jahr. Der Mann, dessen Erbe Auslöser des Rechtsstreits war, starb vier Jahre vorher. Worum es bei dem Fall genau ging, wurde vor Gericht verschwiegen. Auch der Leiter des Kemptener Finanzamts, Hans-Jürgen Vogel, wollte keine Details herausgeben und verwies auf das Steuergeheimnis. Mit der Entscheidung des Gerichts dürfte er aber zufrieden sein.

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