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Keine Wohnung für Urlauber

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Keine Wohnung für Urlauber

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    Wer Touristen seine Wohnung über Internetportale wie Airbnb anbietet, nimmt Wohnungssuchenden die Chance auf ein neues Heim. Vielen Städten ist das angesichts zunehmender Wohnungsnot und steigender Mieten ein Dorn im Auge. Während bundesweit eine Debatte über mögliche Enteignungen entflammt ist, können Kommunen zu einem weniger gravierenden Mittel greifen: zur sogenannten Zweckentfremdungssatzung.

    Puchheim bei München und die Landeshauptstadt selbst machen es bereits vor und versuchen so, die Vermietung von Wohnraum für Feriendomizile zu unterbinden. Das könnte Schule machen: An diesem Mittwoch will Nürnberg mit einer solchen Satzung nachziehen. Auch in Bamberg soll eine kommen. Das bayerische Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, die Vermietung von Ferienwohnungen streng zu reglementieren. Erlaubt bleiben aber die Vermietung an Gäste bis zu acht Wochen im Jahr sowie die Untervermietung einzelner Zimmer, wenn die Wohnung selbst genutzt wird und nicht über 50 Prozent der Fläche vermietet werden.

    Auch Augsburg hat sich mit dem Thema bereits beschäftigt. Jedoch werde dort von einer Satzung abgesehen, weil diese einen erheblichen Personalaufwand bedeuten würde, erklärte die stellvertretende Pressesprecherin der Stadt, Elisabeth Rosenkranz. Wichtiger als die Zweckentfremdung von Wohnungen sei deren Leerstand, betonte Rosenkranz. „Hier sind wir skeptisch, ob die Androhung von Bußgeld bei vermietungsunwilligen älteren Menschen oder uneinigen Erbengemeinschaften der richtige Ansatz ist. Wir wollen erst mit positiven Angeboten operieren und ein Beratungsangebot für Eigentümer leer stehender Wohnungen schaffen.“

    In München gilt ein Zweckentfremdungsverbot seit 1972. Seit 2015 geht die Stadt verstärkt Verstößen nach. 2017 wurde das Bußgeld von 50000 auf bis zu 500000 Euro erhöht. In den vergangenen drei Jahren verhängte die Stadt fast 1,1 Millionen Euro Bußgelder. Seit vergangenem Jahr können Zweckentfremdungen auch über eine städtische Onlineplattform („Raum für München“) gemeldet werden. 298 Wohnungen seien 2017 vor einer illegalen Zweckentfremdung bewahrt worden. (dpa)

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