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Kein Schmerzensgeld für Radarsoldaten

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Kein Schmerzensgeld für Radarsoldaten

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    Einer von ihnen ist Heinz Dankenbring, Radarmechaniker und späterer Ausbilder bei der Technischen Schule der Luftwaffe in Kaufbeuren. Mit seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld ist der 71-jährige Hauptmann a. D. jetzt vor dem Augsburger Landgericht gescheitert. Die 9. Kammer wies seine Klage ab. Zuvor war ein Vergleichsvorschlag des Gerichts, dem Kläger 10 000 Euro zu zahlen, am Widerstand des Bundesverteidigungsministeriums gescheitert. Angesichts von bundesweit mehr als 100 weiteren

    "Uns hat man ungeschützt den Strahlen ausgesetzt"

    Die Entscheidung des Landgerichts begründete Richter Claus Pätzel mit Hinweis auf Paragraf 91 a im Soldatenversorgungsgesetz. Danach besteht nur Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn dem Dienstherrn nachzuweisen ist, dass er vorsätzlich seinen Soldaten einer Gefahr ausgesetzt hat oder dies zumindest billigend in Kauf genommen hat.

    Eben dies glaubt Dankenbring nachweisen zu können. Entsprechend empört reagierte er auf das jetzige Urteil. Nach Angaben des 71-Jährigen, der unter anderem an Hautkrebs leidet, unternahm die Bundeswehr relativ bald nach ihrer Gründung Anstrengungen, die Abschirmung der Radargeräte zu verbessern, "nur uns hat man bis Ende der 60er Jahre weiter ungeschützt den Strahlen ausgesetzt." Weder habe es für ihn und seine Kameraden Sperr- oder Kontrollbereiche gegeben, noch seien die an Radargeräten eingesetzten Soldaten ärztlich überwacht worden. Ähnlich sorglos war noch Jahrzehnte später der Umgang mit radioaktiver Leuchtfarbe. Dies belegt ein Schreiben des Materialamtes der

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