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Kaufbeuren: Todeskampf des Babys dauerte zwei Tage - Vater muss 14 Jahre in Haft

Kaufbeuren

Todeskampf des Babys dauerte zwei Tage - Vater muss 14 Jahre in Haft

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    Gegen den Vater, der sein acht Monate altes Kind getötet hat, fiel heute das Urteil.
    Gegen den Vater, der sein acht Monate altes Kind getötet hat, fiel heute das Urteil. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Mit der Faust schlägt der Vater seinem Säugling mehrfach ins Gesicht, schleudert ihn mit dem Kopf voran gegen das Gitter des Kinderbettes, beißt in Unterarm und Schulter. Er wirft den kleinen Körper zurück auf die Wickelunterlage. Durch den Aufprall bricht das Holz. So steht es in der Anklageschrift. So bestätigt sich die Tat vor Gericht. Das acht Monate alte Baby erleidet schwere Hirnverletzungen durch Schütteln und stirbt daran. Das Landgericht Kempten verurteilte den Vater am Mittwoch wegen Mordes: Der 22-Jährige muss 14 Jahre und sechs Monate hinter Gitter.

    Es fühle sich an "wie ein böser Traum, so irreal", zitiert die Anwältin der Mutter ihre Mandantin im Plädoyer. Die junge Frau ist Nebenklägerin im Verfahren, sie sitzt somit dem Mörder ihres Sohnes gegenüber. Die beiden waren seit ihrer Jugend ein Paar, der Sohn ein Wunschkind. Nun streifen sich ihre Blicke nur flüchtig. Die 20-Jährige habe sich entschieden, beim Prozess dabei zu sein, weil sie sich Antworten erhoffe, sagt die Anwältin. "Antworten auf die Fragen: Was genau ist passiert? Und warum?" Doch der Angeklagte schweigt zur Tat. Er verfolgt den

    Zwei Tage dauert der Todeskampf des Säuglings

    An jenem Abend im August vor einem Jahr bittet die Mutter den Angeklagten, auf den Sohn in ihrer Wohnung in Kaufbeuren (Landkreis Ostallgäu) aufzupassen. Sie will zum Sport und dann eine Freundin besuchen. Das Paar hat sich wenige Tage vorher getrennt. Eine Stunde später ruft ihr Ex-Freund auf dem Handy an: Er habe dem Bub wehgetan. Die Frau eilt nach Hause und findet den schwer verletzten Jungen bewusstlos, nur noch mit Schnappatmung.

    Eine solche Schwere der Verletzungen habe auch der Gutachter in seiner 30-jährigen Laufbahn kaum erlebt. Die Gitterstäbe haben Hämatome im Gesicht hinterlassen, die Schlüsselbeine sind durch das Quetschen an den Körper gebrochen, Bissverletzungen. Vermutlich war das Kind schnell bewusstlos und hat die Schmerzen nicht mehr gespürt. Zwei Tage dauert der Todeskampf, bis der Junge durch "Absterben des Gehirns", wie es der Richter formuliert, im Krankenhaus stirbt.

    Nach der Tat versucht sich der Vater durch Schnitte am Unterarm umzubringen. Mit Polizeibegleitung kommt er ins Krankenhaus. Dort geht er auf die Beamten los, bricht einem die Nase, weshalb er sechs Monate seiner Strafe auch wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte absitzen muss. Im Krankenhaus stellt man fest: 2,13 Promille und Marihuana-Konsum. Der Angeklagte hatte bereits Bewährungsstrafen wegen Betäubungsmitteldelikten. In seinen jungen Jahren soll er laut Gericht an Drogen "nichts ausgelassen haben" und, wie ein Gutachter feststellt, ist er mit 22 Jahren "massivst alkoholabhängig".

    Die Alkoholkrankheit hindere die Kammer daran, eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte. Der Verteidiger plädierte hingegen auf eine

    Richter spricht von einem "Gewaltexzess" des Vaters

    Frust über die Trennung, Frust über die Lebenssituation, Frust darüber, dass die Mutter Kontakt zum Ex-Freund hatte, waren der Kammer zufolge die Motive. Im Zuge der Beweisaufnahme wurde das Handy des Angeklagten ausgewertet, Nachrichten, die das bestätigen, wurden verlesen. Zudem wurde ein Brief des Angeklagten an die Mutter vorgelesen, in dem er über seine Wut schreibt, weil sie sich nach der Trennung mit ihrem Ex-Freund getroffen habe. Die Wut hätte ihn verleitet, Alkohol zu trinken.

    Der Alkohol habe ihn verleitet, seinen Sohn qualvoll zu misshandeln, befindet das Gericht. Der Richter spricht von einem "Gewaltexzess": gequetscht, geschlagen, geworfen, geschüttelt. "In menschenverachtender und brutalster Weise wurde ein Kind zu Tode gebracht." Während der Haft muss Angeklagte auch in eine Entziehungsanstalt.

    Kurz vor der Urteilsverkündung äußert sich der Vater doch: "Ich habe eine schreckliche Tat begangen und schäme mich dafür. Es tut mir leid für alle Beteiligten." Er blickt zur Mutter. "Vor allem für dich." Er hat Tränen in den Augen - wie viele im Saal.

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