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Justiz in Augsburg: Der spektakuläre Goldfinger-Prozess - eine Bauchlandung

Justiz in Augsburg

Der spektakuläre Goldfinger-Prozess - eine Bauchlandung

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    Das Steuergestaltungsmodell mit Goldhandel im Ausland wurde von den Ermittlern „Goldfinger“ getauft, nach dem bekannten James-Bond-Film.
    Das Steuergestaltungsmodell mit Goldhandel im Ausland wurde von den Ermittlern „Goldfinger“ getauft, nach dem bekannten James-Bond-Film. Foto: Bas Czerwinski, dpa

    Man muss sich das einmal bildlich vorstellen. Im November 2017 reisen zwei Augsburger Staatsanwälte nach London, um englischen Ermittlern der Steuerbehörde HMRC das Goldfinger-Verfahren vorzustellen. Die Augsburger Ermittler wähnen sich zu jenem Zeitpunkt schon recht weit: Sie haben gut fünf Jahre an dem Fall gearbeitet, sehen eine Steuerhinterziehung gewaltigen Ausmaßes und planen eine Großrazzia bei sämtlichen Initiatoren und Investoren inklusive Verhaftung mehrerer Rechtsanwälte. Doch als sie weg sind, notiert ein englischer Steuerfahnder ins Protokoll: "The concept of using the least obtrusive means of obtaining evidence was alien to them..." Übersetzt in etwa: "Das Prinzip, immer das mildeste Mittel anzuwenden, um Beweise zu erhalten, war ihnen fremd..."

    Was bedeutet das, abgesehen davon, dass in Augsburg eine ganz andere Rechtskultur herrscht als in Großbritannien? Es bedeutet, dass dem englischen Kollegen offenbar nach einer relativ kurzen Unterredung aufgefallen ist, dass die deutschen Kollegen im Goldfinger-Fall die ganz große Keule ausgepackt haben. Und im Prinzip sind die Staatsanwälte bis heute nicht groß abgerückt von ihren Vorwürfen. Münchner Anwälte und Steuerberater sollen rund 100 Millionären ein illegales Steuersparmodell angedient haben, mithilfe dessen der Fiskus um bis zu eine Milliarde Euro geprellt wurde. Doch seit Mittwoch muss sich die Staatsanwaltschaft intensive Gedanken darüber machen, ob sie bei diesen schweren Vorwürfen bleibt und weiterhin die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe anstrebt.

    Das Gericht zerpflückt die Argumentation der Anklage im Goldfinger-Prozess

    Denn nach einem guten halben Jahr Prozess, in dem die Anklage zunehmend eine schlechte Figur gemacht hat, markiert der Mittwoch auch offiziell einen spektakulären Wendepunkt im Goldfinger-Verfahren. Der Vorsitzende Richter der 10. Strafkammer, Johannes Ballis, zerpflückt die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Der erfahrene und besonnene Jurist, selbst jahrelang Staatsanwalt, seziert nach und nach alle möglichen rechtlichen Aspekte des Verfahrens.

    Er beginnt mit unüberhörbarer Nervosität in der Stimme, wird aber mit der Zeit immer sicherer. Ohnehin kommen die entscheidenden Ausführungen am Schluss. Grundsätzlich sei die Goldfinger-Steuergestaltung legal umsetzbar. Das hat auch der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Finanzgericht, 2017 so entschieden. Die bisherige Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass die beiden Angeklagten Martin H. und Diethard G. "ein Steuerhinterziehungsmodell kreieren wollten", sagt Ballis. Der erhebliche finanzielle und zeitliche Aufwand der beiden Anwälte und Steuerberater lasse eher den Schluss zu, dass diese Art der Steuergestaltung "möglichst robust", also im Rahmen geltenden Rechts umgesetzt werden sollte. Genau das hatten die Angeklagten H. und G. mit ihren Verteidigern immer wieder betont.

    Besonders spannend wird es, als der Vorsitzende seine Einschätzung in beinahe persönliche Worte kleidet. Den Staatsanwälten, die während des Verfahrens stark unter Beschuss gerieten, springt er insofern zur Seite, als er sagt, sie hätten ihren Job gemacht und "viel einstecken müssen". "Aber", so Ballis wörtlich, "wer bei schwierigster Sach- und Rechtslage offensiv und mit eingriffsstärksten strafprozessualen Maßnahmen ausgeteilt hat, muss das meiner Meinung nach auch ertragen können". So viel zu der Frage, ob die mildesten Mittel angewandt wurden, um Beweise zu erhalten.

    Vorsitzender Richter im Goldfinger-Prozess: Angeklagte haben enormen Preis gezahlt

    Wenngleich die Anwälte nicht immer "makellos", sondern bisweilen "offensiv" und "gefahrgeneigt" gearbeitet hätten, fährt Ballis fort, würde er eine Strafe, die berufsrechtliche Konsequenzen oder gar einen weiteren Gefängnisaufenthalt zur Folge hätten, nicht für schuldangemessen und damit auch nicht für richtig halten. Der Preis, den die Angeklagten durch das Verfahren gezahlt hätten, sei enorm. Sie hätten Mandate, Reputation und viel Geld verloren. Und dann kommt der entscheidende Satz, der das Goldfinger-Verfahren auf den Kopf stellt: Er halte es für "vernünftig, fair, gerecht und juristisch richtig", den zeitnahen Abschluss aller Verfahren gegen H. und G. zu suchen. Und zwar in einer Einstellung gegen Geldauflagen nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung.

    So funktioniert der "Goldfinger"-Steuertrick

    Der "Goldfinger"-Steuertrick kurz erklärt

    Vereinfacht ausgedrückt funktioniert „Goldfinger“ so: Die Goldhandelsfirma musste in einem Land gegründet werden, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat. Auf diese Weise konnten Verluste beim Ankauf von Gold in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.

    So wurden Einkünfte aus dem Verkauf des Goldes im Jahr darauf steuerlich kompensiert. Die Steuerlast konnte massiv gedrückt werden.

    Im besten Fall konnte im ersten Jahr der Steuersatz auf null Prozent gesenkt werden. Im nächsten Jahr erhöhte sich der Steuersatz nur minimal, weil der Betroffene ohnehin nahe am Spitzensteuersatz lag.

    Beim „Goldfinger“-Modell hat der Gesetzgeber über Jahre ein Schlupfloch gelassen. Vor allem bei Einkommensmillionären war dieser Trick beliebt, sie konnten ihre Steuerlast massiv reduzieren. Doch seit 2013 ist die Steuervermeidung über dieses Modell gesetzlich verboten.

    Der Bundesfinanzhof in München, das höchste deutsche Finanzgericht, hatte 2017 allerdings zwei spezielle „Goldfinger“-Modelle unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig akzeptiert. Hier stellt sich aber die Gerechtigkeitsfrage. Denn dieses Modell können sich nur Reiche leisten, weil dafür hohe Summen und teure Top-Steuerberater nötig sind. (hogs)

    Das wäre kein Schuldspruch und kein Freispruch, sondern eine Art Zwischenlösung, zumindest auf dem Papier. Das Verfahren wäre damit erledigt, wenn die Angeklagten eine Geldauflage zum Beispiel an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Haken an dieser Lösung: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten müssten zustimmen. Und da kommt die Psychologie ins Spiel: Während sich für die angeklagten Rechtsanwälte eine Einstellung des Verfahrens nach jahrelanger Strafverfolgung, U-Haft, drohender Gefängnisstrafe und drohenden massiven finanziellen Verlusten eher wie ein Sieg anfühlen würde, käme dieses Endergebnis für die Staatsanwaltschaft einer Niederlage gleich. Richter Ballis hat eine Frist für eine Stellungnahme bis zum nächsten Verhandlungstag am 15. Juni gesetzt.

    Bei den Angeklagten im Goldfinger-Prozess überwiegt immer noch die Wut

    Eine Verurteilung ist nach diesen deutlichen Ausführungen des Gerichts quasi ausgeschlossen. Und nach monatelangem Ringen sind nun auch Haftbefehle gegen die Angeklagten aufgehoben worden. Eigentlich sollte der Mittwoch also ein Tag großer Freude für Martin H., 48, und Diethard G., 46, sein. Doch die Wut über das Verfahren ist immer noch stärker. "Ich wurde morgens unter der Dusche verhaftet und verschwand vier Monate in U-Haft. Meine Frau hat nächtelang durchgeweint. Ich habe durch die Untersuchungshaft die Kommunion meiner Tochter verpasst. Das alles kann ich nicht vergessen", sagt ein sehr aufgewühlter Diethard G.

    Mittlerweile versuchen er und sein Kollege Martin H. mit einer neuen kleinen Kanzlei in München wieder Fuß in ihrem Beruf zu fassen. Aber es ist nicht einfach, eine Kanzlei zu führen, wenn man zweimal pro Woche in einem Strafprozess sitzt, und dann auch noch auf der Anklagebank.

    Eines ist klar: Die beiden Anwälte werden einer Einstellung ihres Verfahrens nur unter einer Bedingung zustimmen: Ihnen bleibt die Möglichkeit erhalten, Entschädigung vom Staat zu fordern. Nach Angaben des Verteidigers Richard Beyer sei ein solcher Schadensersatz-Prozess bereits in Vorbereitung. Die Forderungen könnten in den zweistelligen Millionenbereich gehen. "Ich habe von Anfang an gesagt, dass die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig sind", betont Beyer. Diethard G. formuliert es drastischer: Er hat das Vertrauen in den Rechtsstaat ein Stück weit verloren. Und das als Rechtsanwalt. "Früher bin ich immer gern und fröhlich zur Arbeit gegangen. Doch nach allem, was mir widerfahren ist, fühle ich mich nicht mehr sicher."

    Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Goldfinger-Prozess: Moralisch verwerflich, rechtlich erlaubt

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