Das bayerische Justizministerium will eine Neuregelung bei der Sterbehilfe, die über den scharf kritisierten Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium hinausgeht. Bayern plädiert für eine Straffreiheit aller Personen, die die "ärztliche und pflegerische Betreuung" eines Suizidwilligen übernommen haben - und nicht nur ihnen besonders nahestehende Ärzte und Pfleger. Das ergibt sich aus einer Stellungnahme zum Entwurf von Bundesministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Tatbestand soll begrenzt werden
In dem Schreiben heißt es unter Hinweis auf Gespräche mit Richtern und Staatsanwälten: "Es sollte erwogen werden, den vorgeschlagenen Tatbestand durch eine solche oder vergleichbare Formulierung zu begrenzen. Sie wurde auch gegenüber der hiesigen Praxis zur Diskussion gestellt und dort einhellig als sinnvoll angesehen".
Ärzte sollen Sterbenden beistehen
Das Bundesjustizministerium hatte in seinem Entwurf dagegen darauf verzichtet, Ärzte und Pflegekräfte generell Straffreiheit bei einer Sterbehilfe in Aussicht zu stellen. Die bayerische Ärztekammer hatte wiederum bereits den Beschluss der Bundesärztekammer nicht umgesetzt, wonach Medizinern Hilfe beim Freitod verboten ist. Wie der Mediziner Anton Wohlfart im Deutschlandradio Kultur sagte, steht in der Berufsordnung für bayerische Ärzte, dass sie Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und ihres Willens beizustehen hätten. (AZ/dpa)