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Justiz: Sorgerechtsprozesse: Noch immer verlieren meistens die Väter

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Sorgerechtsprozesse: Noch immer verlieren meistens die Väter

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    Sorgerechtsprozesse gewinnen noch immer meistens die Mütter. Einfluss auf die Entscheidung hat laut Experten oft die mangelnde Vertrautheit zwischen Vater und Kind.
    Sorgerechtsprozesse gewinnen noch immer meistens die Mütter. Einfluss auf die Entscheidung hat laut Experten oft die mangelnde Vertrautheit zwischen Vater und Kind. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbol)

    Wenn Eltern vor Gericht um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streiten, gewinnt nach wie vor meistens die Mutter gegen den Vater. "Natürlich sind die gesellschaftlichen Verhältnisse ein Grund", sagt Heinrich Schürmann vom Deutschen Familiengerichtstag. Im Jahr 2018 übertrugen bayerische Amtsrichter das

    Sorgerechtsstreit: Zumeist bekommen die Mütter das Sorgerecht

    In "sonstigen Verfahren mit Sorgerechtsentscheidung", über die nicht zeitgleich mit der Scheidung entschieden wurde, bekam die Mutter in 1472 Fällen das Sorgerecht, der Vater nur in 502 Fällen. In 1528 Fällen ging das Sorgerecht an einen "Dritten" wie beispielsweise das Jugendamt.

    Auch bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, bestätigt sich diese Tendenz: In 553 Fällen wurde der Mutter das Sorgerecht zugesprochen, in 376 beiden Eltern gemeinsam und nur in 255 Fällen dem Vater allein. In 674 Fällen ging das Sorgerecht auch hier an "einen Dritten".

    Experte: "Mütter verbringen nach wie vor die meiste Zeit mit den Kindern"

    Dabei sei die Mutter nicht automatisch der bessere Elternteil, betont Heinz Kindler, Leiter der Fachgruppe "Familienhilfe und Kinderschutz" am Deutschen Jugend-Institut (DJI) in München. "Grundsätzliche Kompetenzunterschiede im Gruppenvergleich Mütter - Väter lassen sich ziemlich sicher ausschließen, das wurde mehrfach untersucht."

    Allerdings seien es in den meisten Fällen nach wie vor die Mütter, die die meiste Zeit mit den Kindern verbringen. "Dies hat auch Auswirkungen auf die Vertrautheit mit einem Kind und die Stellung von Müttern", sagt er. Sie lägen darum "in der Bindungshierarchie der Kinder" oft noch vor dem Vater.

    Oft enden Prozesse ums Sorgerecht mit außergerichtlichem Vergleich

    Die Amtsgerichte im Freistaat erledigten im Jahr 2018 nach Angaben des Justizministeriums insgesamt 78.457 Familiensachen, von denen 17.324 Verfahren auch die elterliche Sorge betrafen. Dass zwischen dieser Zahl und der Zahl der Entscheidungen eine so große Kluft besteht, liegt daran, dass der weitaus überwiegende Anteil der Verfahren nicht mit einem Urteil endet, sondern mit einer außergerichtlichen Einigung. (dpa)

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