Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Justiz-Skandal: Staatsanwaltschaft will Fall Mollath neu aufrollen

Justiz-Skandal

Staatsanwaltschaft will Fall Mollath neu aufrollen

    • |
    Dieser Bericht sei dem zuständigen Gericht inzwischen zugeleitet worden, sagte Justizsprecher Hammer. Justizministerin Merk argumentiert, dass es zwischen Mollaths Geldwäsche-Vorwürfen und seiner Unterbringung keinen Zusammenhang gebe.
    Dieser Bericht sei dem zuständigen Gericht inzwischen zugeleitet worden, sagte Justizsprecher Hammer. Justizministerin Merk argumentiert, dass es zwischen Mollaths Geldwäsche-Vorwürfen und seiner Unterbringung keinen Zusammenhang gebe. Foto: Marc Müller

    Der Fall des seit sechs Jahren gegen seinen Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Gustl Mollath könnte doch noch einmal aufgerollt werden. "Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird anregen, dass man hier ein weiteres Gutachten einholt", berichtete Justizsprecher Thomas Hammer am Dienstag und bestätigte damit Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch). Besonders die Verhältnismäßigkeit der langen Unterbringung solle im Lichte der neuen Erkenntnisse geprüft werden. Dies könne im Rahmen der jährlichen Routine erfolgen, aber auch eine außerturnusmäßige Kontrolle sei denkbar. Die Anklagebehörde habe sich zu diesem Schritt entschlossen, "um weiteren Schaden von der Justiz abzuwenden".

    Fall Mollath: Zuständiger Arzt begrüßt neue Untersuchung

    Auch der Chefarzt der Bayreuther Forensik, in der Mollath untergebracht ist, begrüßte eine neue Untersuchung des Falls. Psychiater Klaus Leipziger, der einer der Gutachter im Fall des 56-Jährigen ist, sagte dem "Nordbayerischen Kurier" in Bayreuth: "In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, hier sei jemand zu Unrecht untergebracht. Wir haben kein Interesse daran, jemanden wegzusperren und ich würde es begrüßen, wenn durch eine Überprüfung der Fall geklärt würde."

    Grüne fordern Beauftragung eines unbefangenen Gutachters

    Die SPD-Landtagsfraktion begrüßte ebenfalls die Entscheidung, mahnte aber zugleich an: "Der Landtag hat ein Recht darauf, den Sachverhalt umfassend klären zu können", wie die stellvertretende Vorsitzende, Inge Aures, betonte. Die wegen des Falles in der Kritik stehende Justizministerin Beate Merk (CSU) müsse das Parlament umfassend, rasch und detailliert informieren. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Christine Stahl, forderte die Beauftragung eines unbefangenen Gutachters. Die neue Bewertung des Falles könne helfen, möglicherweise verloren gegangenes Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz wieder herzustellen.

    Auch Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte am Dienstag eine Überprüfung gefordert. Es dürften keine Zweifel bleiben, sagte er der "Süddeutschen Zeitung". Auch wenn er die Unabhängigkeit der Gerichte respektiere, sei die Justiz aus seiner Sicht gut beraten, den Fall noch einmal neu zu bewerten. "Ich möchte in diesem Fall, dass man sich auf die Frage konzentriert, ob alles in Ordnung ist."

    Gustl Mollath seit 2006 in psychatrischer Einrichtung

    Mollath ist seit 2006 in einer psychiatrischen Einrichtung, weil er nach einem damaligen Urteil des Landgerichts Nürnberg seine Frau angegriffen und verletzt hatte. Ein Gutachten bescheinigte ihm ein "paranoides Gedankensystem". Inzwischen wurde die Unterbringung Mollaths mehrfach von Gerichten bestätigt.

    Bereits im Dezember 2003 hatte Mollath Anzeige wegen Schwarzgeldgeschäften gegen seine Frau, mehrere andere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden erstattet. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft leitete keine Ermittlungen ein. Vor kurzem wurde ein interner Revisionsbericht der Bank aus dem Jahr 2003 bekannt, der bestätigt, dass Vorwürfe Mollaths zutrafen. Dieser Bericht sei dem zuständigen Gericht inzwischen zugeleitet worden, sagte Justizsprecher Hammer. Justizministerin Merk argumentiert, dass es zwischen Mollaths Geldwäsche-Vorwürfen und seiner Unterbringung keinen Zusammenhang gebe. dpa/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden