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Justiz: Neue Erkenntnisse zur Würzburger Messerattacke: Attentäter ist deutlich älter

Justiz

Neue Erkenntnisse zur Würzburger Messerattacke: Attentäter ist deutlich älter

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    Trauerkerzen und Blumen liegen vor einem Kaufhaus in Würzburg.
    Trauerkerzen und Blumen liegen vor einem Kaufhaus in Würzburg. Foto: Nicolas Armer, dpa (Archivbild)

    Der Somalier, der Ende Juni in Würzburg drei Frauen mit einem Messer getötet und mehrere Menschen verletzt hat, ist deutlich älter als bislang angenommen. Wie Klaus Ruhland, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München auf Anfrage bestätigte, gehen die Ermittlungsbehörden inzwischen davon aus, dass der Mann 32 und nicht 24 Jahre alt ist. Dass das bisher veröffentlichte Alter des Täters nicht korrekt ist, ergab sich aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen im Landtag. In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, spricht die Staatsregierung von „Angaben des Beschuldigten über sein Lebensalter im Rahmen des Ermittlungsverfahrens (…), die von den bisherigen Erkenntnissen abweichen“.

    Die neue Erkenntnis wirft ein anderes Licht auf die Vergangenheit des Täters und zeigt, dass er in seinem Asylverfahren falsche Angaben gemacht hat: Als er im Mai 2015 nach Deutschland kam, hat er gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt, er sei 1997 geboren. Seinen Asylantrag begründete er damit, dass er in seiner Heimat von der Terrorgruppe Al-Shabaab verfolgt und bedroht worden sei. Die der Terrororganisation Al-Kaida nahestehende Miliz könnte aber auch eine andere Rolle im Leben des späteren Messerstechers gespielt haben.

    Verdacht, dass der Mann in seiner Heimat einer Terrorgruppe angehört hatte

    Bereits Anfang des Jahres gab es den Verdacht, dass der Somalier in den Jahren 2008/2009 in seiner Heimat Al-Shabaab angehört und für die Terrorgruppe getötet haben soll. Entsprechendes soll er 2015 in einem Telefonat geäußert haben, das ein Zeuge – ein Asylbewerber, der früher mit dem Täter in derselben Unterkunft gelebt hat – mitgehört haben will. Das erzählte dieser zumindest im Januar 2021 der Polizei in Dresden. Warum sich der Zeuge erst sechs Jahre nach dem Telefonat gemeldet hat, konnte er laut der Münchener Generalstaatsanwaltschaft nicht erklären.

    Ende April lehnte die zuständige Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung jedoch ab, da der Beschuldigte zur vermeintlichen Tatzeit noch nicht 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig gewesen wäre. Nun sieht der Sachverhalt anders aus: Nachdem der Täter laut Generalstaatsanwaltschaft München „im Rahmen einer forensischen Untersuchung“ 1989 als sein Geburtsjahr nannte, wäre er damals bereits 19 oder 20 Jahre alt gewesen.

    Auch jetzt wird die Generalbundesanwaltschaft keine Ermittlungen einleiten

    Daher hat die Münchener Behörde die Angelegenheit nun erneut den Ermittlern in Karlsruhe vorgelegt. Doch auch jetzt wird die Generalbundesanwaltschaft keine Ermittlungen einleiten. Einerseits, weil die Behörde „keine tatsächlichen Anhaltspunkte“ für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erkannte, wie ein Sprecher erklärte. Andererseits, weil die zehnjährige Verjährungsfrist für den Straftatbestand einer solchen Mitgliedschaft schon abgelaufen wäre.

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