Ein Kind, das beim Unfalltod seines Vaters noch nicht geboren war, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Zu diesem Urteil kam die Augsburger Außenstelle des Oberlandesgerichts München. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Versicherung eines Geisterfahrers, der bei einem schweren Unfall auf der A8 den damals 36-jährigen Vater der heute dreijährigen Klägerin getötet hatte.
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