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Justiz: Nach tödlichem Unfall auf A8: Keine Entschädigung für Kind des Opfers

Justiz

Nach tödlichem Unfall auf A8: Keine Entschädigung für Kind des Opfers

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    Bei dem Unfall 2017 bei Leipheim starben zwei Menschen.
    Bei dem Unfall 2017 bei Leipheim starben zwei Menschen. Foto: Mario Obeser (Archivbild)

    Ein Kind, das beim Unfalltod seines Vaters noch nicht geboren war, hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenengeld. Zu diesem Urteil kam die Augsburger Außenstelle des Oberlandesgerichts München. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Versicherung eines Geisterfahrers, der bei einem schweren Unfall auf der A8 den damals 36-jährigen Vater der heute dreijährigen Klägerin getötet hatte.

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