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Justiz: Mutter tötet ihr Kind - Gericht in Kempten spricht sie frei

Justiz

Mutter tötet ihr Kind - Gericht in Kempten spricht sie frei

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    Eine Frau erstickte ihre Tochter mit einem Kissen - war sie schuldfähig? Ein Kemptener Gericht hat sie am Dienstag freigesprochen.
    Eine Frau erstickte ihre Tochter mit einem Kissen - war sie schuldfähig? Ein Kemptener Gericht hat sie am Dienstag freigesprochen. Foto: Caroline Seidel, dpa

    Kann eine heute 49 Jahre alte Frau für das zur Rechenschaft gezogen werden, was sie in der Nacht zum 13. September 2016 getan hat? Diese Frage hatte am Dienstag die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts zu klären. Es war eine Verhandlung, in der eine Frage im Vordergrund stand: War die Frau schuldfähig, als sie in ihrer Lindauer Wohnung der schlafenden Tochter ein Kissen ins Gesicht drückte und das Mädchen erstickte? Das Gericht kam trotz unterschiedlicher Aussagen von zwei Gutachtern nach sechsstündiger Verhandlung zu dem Schluss: Die Frau ist schuldunfähig.

    Zwei missglückte Beziehungen

    Die Angeklagte weinte während der Verhandlung immer wieder und antwortete nur leise, kaum vernehmbar, auf die Fragen des Richters. Nach zwei in die Brüche gegangenen Beziehungen war die heute 49-jährige Frau aus Thüringen 2005 eine neue Partnerschaft mit einem Mann eingegangen. 2007 kam die Tochter zur Welt, das dritte Kind der jetzt Angeklagten. Doch die Beziehung war offensichtlich geprägt von einem ständigen Auf und Ab, wie aus verlesenen Briefen und Tagebuch-Einträgen hervorging. Dem Gericht beschrieb die Angeklagte das Verhältnis als „nicht unproblematisch“. Aber: „Geliebt habe ich ihn immer und ich fühlte mich noch nie so gut von jemandem verstanden.“

    Ihr Partner kam durch eine Überdosis Tabletten ums Leben

    Als sich ihr Partner am 12. Juli 2016 durch eine Überdosis Tabletten das Leben nahm, brach für die Frau eine Welt zusammen. „Ich habe mir Vorwürfe gemacht“, sagte die Angeklagte mit Tränen in den Augen. Schließlich habe sie den Entschluss gefasst, ebenfalls aus dem Leben zu scheiden. Und ihre neun Jahre alte Tochter mitzunehmen.

    Die Tat ereignete sich an jenem Montagabend im September 2016 kurz vor dem ersten Schultag nach den Sommerferien. Nachdem der Platz der Neunjährigen in der Schule leer geblieben war und ihre Mutter nicht bei der Arbeit erschien, schaltete die erwachsene Tochter der Angeklagten am Mittwochmorgen die Polizei ein. Feuerwehr und Rettungskräfte fanden das tote Kind im Bett und die Mutter in einem lebensbedrohlichen Zustand. Spätere Blut- und Urinuntersuchungen belegten, dass die Frau eine Überdosis verschiedener Psychopharmaka eingenommen hatte. Ihrer Tochter hatte sie einen Tee verabreicht, in dem Schlaftabletten aufgelöst waren. Das Kind hatte aber nicht viel davon getrunken, weil das Getränk wegen des Medikamentes bitter schmeckte. „Die Angeschuldigte litt zum Tatzeitpunkt unter einer Depression im Ausmaß einer krankhaften seelischen Störung, wodurch ihre Steuerungsfähigkeit erheblich gemindert war“, heißt es in der Anklageschrift.

    Staatsanwalt: „Depression hatte nicht die Qualität einer Psychose“

    „Es spitzt sich alles auf die Frage der Schuldfähigkeit zu“, sagte der Staatsanwalt zu Beginn seines Plädoyers. Und traf damit den Nagel auf den Kopf: Einer der gutachtenden Psychiater war zu dem Schluss gekommen, dass die Steuerungsfähigkeit der Frau zum Tatzeitpunkt möglicherweise aufgehoben war. Das hieße: Die Frau wäre schuldunfähig. Ein weiterer Psychiater vertrat eine gegenteilige Meinung: „Die Depression hatte nicht die Qualität einer Psychose“.

    Der Staatsanwalt argumentierte, die Frau hätte ihre Tochter in andere Hände geben können, wenn sie für sich den Suizid als einzigen Ausweg angesehen habe. Deshalb forderte er vier Jahre Haft. Verteidigerin Anja Mack plädierte auf Freispruch. Die Steuerungsfähigkeit der Frau sei aufgehoben gewesen. Sie sprach von eingeengten Gedanken ihrer Mandantin: „Ich muss gehen und kann mein Kind nicht alleine lassen.“

    Vorsitzender Richter Gunther Schatz begründete das Urteil mit der Ausnahmesituation bei einem sogenannten Mitnahmesuizid. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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