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Justiz: Kein Burka-Verbot, trotzdem soll vor Gericht der Schleier fallen

Justiz

Kein Burka-Verbot, trotzdem soll vor Gericht der Schleier fallen

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    Soll im Gerichtssaal künftig verboten sein: der Niqab.
    Soll im Gerichtssaal künftig verboten sein: der Niqab. Foto: Peter Endig/dpa/Symbolfoto

    Das von der Staatsregierung geforderte Verbot jeder Art von Gesichtsverschleierung im Gerichtssaal ist kein erster Schritt hin zu einem generellen Burka-

    Ganz so abwegig waren die Mutmaßungen freilich nicht, dass die CSU weitergehende Regelungen im Sinn hat. Die Forderung nach einem grundsätzlichen Verbot vollständiger Verschleierung hat die Partei erst vergangenen November auf einem Parteitag beschlossen. Doch sie ist, wie Bausback und Huber versicherten, gestern nicht Gegenstand der Kabinettssitzung gewesen. Es ging lediglich um die Regeln, die in bundesdeutschen Gerichtssälen gelten sollen.

    Auslöser der Gesetzesinitiative der Staatsregierung war ein Fall in München. Vor dem dortigen Amtsgericht hatte sich eine Muslima geweigert, ihren Niqab, einen Gesichtsschleier, abzulegen. Nach einigem Hin und Her akzeptierte der Richter schließlich den Wunsch der Frau. Sie durfte in kompletter Verhüllung aussagen, lediglich ihre Augen waren zu sehen. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde es ihr dann allerdings nicht mehr gestattet, ihr Gesicht vor den anderen Verfahrensbeteiligten zu verhüllen. Es blieb lediglich dem Publikum im Gerichtssaal verborgen.

    Marcel Huber: "Kein Burka-Verbot"

    Der offenbar bestehenden Rechtsunsicherheit, wie in solchen Fällen zu verfahren sei, will die Staatsregierung nun ein Ende bereiten. Über eine Bundesratsinitiative soll der Gesetzgeber aufgefordert werden, ein Verbot der Verschleierung des Gesichts im Gerichtssaal gesetzlich festzuschreiben. Dies sei aber, so betonte Huber, ausdrücklich kein Burka-Verbot. Es soll genauso für jede andere Art der Verhüllung des Gesichts gelten.

    Bausback erklärte: „Für mich steht außer Frage: Wer etwa als Zeuge vor Gericht geladen ist, soll dem Richter bei seiner Aussage in aller Regel auch sein Gesicht zeigen müssen, damit der Richter entscheiden kann, ob er dem Zeugen glaubt oder nicht.“ Nach Auffassung des Justizministers „kommt es nicht nur darauf an, was ein Zeuge sagt, sondern auch wie er es sagt: Wird der Zeuge rot im Gesicht? Zuckt der Zeuge bei einer Frage zusammen? Hat er Schweißperlen auf der Stirn?“ All dies könne wichtig sein, um die Glaubwürdigkeit eines Zeugen zu beurteilen, sagte Bausback.

    Eine rechtliche Regelung ist nach Ansicht der Staatsregierung notwendig, weil es bisher keine spezielle Kleiderordnung für Angeklagte, Zeugen oder Beteiligte in Zivilverfahren gibt. Lediglich Richter, Staats- und Rechtsanwälte müssen Roben tragen. Was er im Gerichtssaal gestattet, liegt im Ermessen des Richters. Er hätte zwar, so Bausback, schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, die Abnahme eines Gesichtsschleiers im Einzelfall anzuordnen. Ihm gehe es aber darum, für die Gerichte wie für die Betroffenen Gewissheit herzustellen. Bausback sagte: „Es geht hier um eine für den Rechtsstaat ganz wesentliche Frage, der der demokratisch legitimierte Gesetzgeber nicht ausweichen sollte.“ Deshalb brauche es eine „klare und handhabbare Regelung“.

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