Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Justiz: Kaum Sozialstunden wegen Corona? Doch Strafe muss trotzdem sein

Justiz

Kaum Sozialstunden wegen Corona? Doch Strafe muss trotzdem sein

    • |
    Gemeinnützige Arbeit in Parkanlagen oder auf Friedhöfen sind angesichts der strengen Corona-Regeln noch eher vorstellbar. Dass jugendliche Straftäter für Hilfsarbeiten allerdings in Pflegeheime oder Krankenhäuser gehen, ist in Bayern aktuell nahezu unmöglich.
    Gemeinnützige Arbeit in Parkanlagen oder auf Friedhöfen sind angesichts der strengen Corona-Regeln noch eher vorstellbar. Dass jugendliche Straftäter für Hilfsarbeiten allerdings in Pflegeheime oder Krankenhäuser gehen, ist in Bayern aktuell nahezu unmöglich. Foto: Arno Burgi, dpa (Symbolbild)

    Laub rechen, Fußböden wischen, Müll aufsammeln oder im Seniorenheim bei der Essensausgabe mithelfen. Sozialstunden sind im Jugendstrafrecht ein übliches Mittel, um verurteilte Jugendliche für ihre Taten zu bestrafen. Wird vom Gericht gemeinnützige Arbeit angeordnet, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund – die Mitarbeit in städtischen oder sozialen Einrichtungen sollen den Heranwachsenden sozusagen eine Lehre sein. Doch was ist, wenn wegen Corona so gut wie keine Sozialstunden in Bayern verhängt und abgeleistet werden können?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden