Laub rechen, Fußböden wischen, Müll aufsammeln oder im Seniorenheim bei der Essensausgabe mithelfen. Sozialstunden sind im Jugendstrafrecht ein übliches Mittel, um verurteilte Jugendliche für ihre Taten zu bestrafen. Wird vom Gericht gemeinnützige Arbeit angeordnet, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund – die Mitarbeit in städtischen oder sozialen Einrichtungen sollen den Heranwachsenden sozusagen eine Lehre sein. Doch was ist, wenn wegen Corona so gut wie keine Sozialstunden in Bayern verhängt und abgeleistet werden können?
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